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Weg frei für den Castor

■ Einlagerung sofort vollziehbar

Hannover (taz) – Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat jetzt präventiv die neue Einlagerungsgenehmigung für das Gorlebener Atommüllager für „sofort vollziehbar“ erklärt. Der Weg für die Einlagerung weiterer Castor- Behälter ist frei. Nach Angaben des BfS-Sprechers Arthur Junkert muß jetzt das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Eilverfahren entscheiden, ob der Sofortvollzug berechtigt ist. Wenn ja, dann haben Klagen gegen die Einlagerungsgenehmigung keine aufschiebende Wirkung mehr.

Damit soll in erster Linie dem ersten Transport von hochradioaktivem deutschem Atommüll aus französischen Wiederaufbereitungsanlagen der Weg ins Zwischenlager geebnet werden. Dem BfS zufolge hat die Gesellschaft für Nuklear-Service einen ersten Transport aus der WAA La Hague nach Gorleben bereits beantragt. Der Antrag werde aber gegenwärtig noch bearbeitet.

Ein Sprecher der BI Lüchow- Dannenberg nannte die Anordnung des Sofortvollzuges eine Provokation, „die nur unsere Rechte beschneiden soll“. Die Atomgegner wollen darauf mit einem Antrag bei Gericht reagieren, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen. Die Atomgegner vermuten, daß aus dem AKW Gundremmingen ein Transport ansteht. Jürgen Voges

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