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Rüge aus Karlsruhe

■ Ausschluß eines Grünen aus Untersuchungsausschuß war unzulässig

Hamburg (taz) – Politisch unliebsame Personen dürfen nicht von Untersuchungsausschüssen ausgeschlossen werden. Das beschloß gestern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Gegen die Entscheidung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Polizei“, der im Hamburger Polizeiskandal ermittelt, hatte die Grün-Alternative Liste Verfassungsbeschwerde eingelegt. Grund: Die Ausschußmitglieder von SPD, CDU und Statt Partei hatten im November 1994 beschlossen, den GAL-Justizreferenten Peter Mecklenburg auszuschließen, weil er Zeuge eines Polizeiübergriffs auf den Journalisten Oliver Neß gewesen war. „Das war nur ein willkommener Anlaß, einen politisch unbequemen Mitarbeiter loszuwerden“, so der GAL- Bürgerschaftsabgeordnete Manfred Mahr. Sein Referent Peter Mecklenburg habe sich bei anderen Justizskandalen mit wichtigen Insiderinformationen hervorgetan. Deshalb habe man ihn loswerden wollen. „Das Bundesverfassungsgericht hat dieser Willkür jetzt einen Riegel vorgeschoben“, freut sich Mahr. „Die Entscheidung hat jedoch einen Pferdefuß: Der Ausschuß ist nicht verpflichtet, Mecklenburgs Vernehmung vorzuziehen.“ Die GAL hatte vorgeschlagen, Mecklenburg bei der Zeugenvernehmung vorzuziehen und ihn anschließend in den Untersuchungsausschuß zu berufen. Mahr glaubt jedoch, daß die politische Moral gebiete, die Vorfälle bei der Demonstration gegen den Rechtsradikalen Haider vom Mai 1994 nach der Sommerpause zu behandeln. Dann könnte der Justizreferent Peter Mecklenburg ab Herbst im Untersuchungsausschuß sitzen. Silke Mertins

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