Kommentar
: Verantwortungslos

■ Nur dünne Ausreden nach Akans Tod

Eine „Fehlleistungskette“ sei es gewesen, aufgrund deren dem Asylbewerber Akan die ärztliche Hilfe verweigert wurde, findet der langjährige Chef der Sozialbehörde, Staatsrat Hoppensack. Er sei nicht verantwortlich, sondern „Kette“, irgendwie niemand.

Aber Hoppensack hat im Herbst 1994 durch seine schriftlich fixierten „Nachfragen“, wie teuer das denn käme, die zögerliche Haltung des Sozialamtes legitimiert, die zu der „Kette“ der Verweigerung ärztlicher Leistung geführt hat. Hat seine Mitarbeiterin aus eigenem Antrieb nach dem Tod des Mannes durch einen nachgeschobenen Vermerk versucht, ihren Chef rückwirkend reinzuwaschen und die ganze Schuld auf kleine Mitarbeiter abzuschieben?

Hoppensack stellte noch Wochen nach dem Tod von Akan vor laufender Kamera die kleine suggestive Frage: Darf denn jeder aus der Dritten Welt, der eine teure medinische Behandlung braucht, einfach zu uns kommen und einen Asylantrag stellen? Das heißt nicht weniger als dies: Die kleinen Sozialamts-Mitarbeiter konnten zu Recht davon ausgehen konnten, daß ihr Chef sie bei der Verweigerung ärztlicher Leistung deckt. Das Asylrecht kennt aber keine beschleunigte Ausweisung wegen schwerer (teurer) körperlicher Leiden. Das weiß Hoppensack. Deswegen lagen die Akten solange auf seinem Tisch. Nicht die „Kette“ hat verantwortungslos gehandelt, sondern seine Behörde unter seiner Leitung. Klaus Wolschner