Kommentar: Röntgen-Check
■ Bremen zeigt weiter Härte
Das Zwangsröntgen jugendlicher Asylbewerber macht keinen Sinn. Nicht nur, weil es von der Deutschen Ärzteschaft als Mittel zur Altersfeststellung für untauglich erklärt, und von der Hamburger Ärztekammer als „Körperverletzung“ klassifiziert wurde. Es bringt auch juristisch überhaupt nichts. Der in den rein Bremer Strafverfahren erhobene Vorwurf der Falschbeurkundung in Tateinheit mit Betrug kann mit mit dem Ergebnis der wie immer ausgefallenen Röntgenuntersuchung gar nicht bewiesen werden. Um ein Urteil sprechen zu können, bedürfte es des Nachweises, daß die Jugendlichen wissentlich gehandelt haben, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Dabei konnte gestern nicht einmal der Generalstaatsanwalt die Vorteile nennen, die einem Jugendlichen durch eine falsche Altersangabe entstehen. Trotzdem weiß er genug, um von einem „erheblichen Schaden“ zu sprechen.
Offensichtlich vermochte bislang keiner der Jugendrichter diesen zu erkennen. Genau zu bezeichnen ist dagegen der Schaden, der den Jugendlichen allein durch das Ermittlungsverfahren entsteht. Schließlich reicht schon der Verdacht, eine Straftat begangen zu haben aus, um eventuell ausgewiesen zu werden. Selbst ein eingestelltes Verfahren kann Grund zur Ausweisung sein. Man könnte annehmen, daß hinter dem Zwangsröntgen kein anderes Motiv steckt, als den Jugendlichen die Akten zu versauen. Dora Hartmann
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