Ein Doppelnutzer klagt

■ Ein Alleinerziehender will alles für den Sohn: Kita-Platz und Schulbesuch

Über die umstrittene „Doppelnutzung“ von Vorschul- und Kindergartenplätzen muß jetzt das Hamburger Verwaltungsgericht entscheiden. Der alleinerziehende Vater Bernd Ehlers will sich nicht damit abfinden, daß sein Fünfjähriger Sohn Julian keine Vorbereitung auf den Schulbesuch erhalten soll. Der Lütte ist eines von mehr als 1200 Kindern, deren Eltern sich nach dem Willen des Senats künftig zwischen Vorschulbesuch und Kita-Platz entscheiden sollen.

Gegen die Verweigerung eines Vorschulplatzes hatte der 35jährige Vater erfolgreich bei der Schulbehörde Widerspruch eingelegt. Dort hat man einen Blick ins Schulgesetz geworfen; Ergebnis: Der Besuch einer Vorschule muß gewährt werden, wenn Plätze vorhanden sind. Allerdings muß der Alleinerziehende jetzt um die Ganztagsbetreuung seines Fünfjährigen im Kindertagesheim fürchten: Das Amt für soziale Dienste, das die Kita-Plätze vergibt, teilte Ehlers mit, die Kita-Bewilligung für seinen Sohn laufe im Falle eines Vorschulbesuchs zum 15. August aus.

Als Student und Erwerbstätiger ist Ehlers auf eine ganztägige Betreuung seines Jüngsten angewiesen. Gegen die befristete Kita-Bewilligung hat Ehlers deswegen Widerspruch eingelegt. Sein Rechtsanwalt ist der Auffassung, daß der zweieinhalbstündige Vorschulunterricht die Ganztagsbetreuung nicht ersetzen kann. Über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung entscheidet nun das Verwaltungsgericht. Anita Merkt