Kommentar
: Skandalös

■ Disziplinarverfahren gegen von Bock

Je mehr über die Ermittlungen des ehemaligen Oberstaatsanwalt von Bock und Polach in Sachen Pflugradt bekannt wird, desto stärker wird der Verdacht, daß der jetzige Innen-Staatsrat die Ermittlungen verschleppt hat. Sicherlich läßt sich ein Ermittlungsverfahren nicht so ohne weiteres mit einem anderen vergleichen. Das Beispiel aus Berlin zeigt jedoch deutlich: Es nicht normal, daß ein Staatsanwalt bei Ermittlungen auf den Wahltermin schielt. Von Bocks Begründung ist – selbst wenn sie nur in einem Nebensatz gefallen ist – schlichtweg skandalös.

Auch ansonsten werfen die Methoden von Bocks immer neue Fragen auf: Warum versucht er das mutmaßliche Opfer telefonisch zu erreichen, anstatt den Mann einfach schriftlich zu laden? Warum beantragt er keinen Durchsuchungsbefehl für Pflugradts Haus – obwohl es die Kripo von Anfang an als Tatort in Verdacht hatte.

Von Bock bevorzugte stattdessen ein Gespräch mit dem Anwalt Pflugradts. Jeder Normalbürger muß sich gefallen lassen, daß die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Tür steht. Politiker Pflugradt wird höflich gefragt, ob er die Beamten nicht freiwillig ins Haus lassen will. Völlig unklar ist auch, warum von Bock darauf verzichtet hat, Pflugradt als Zeugen zu hören. Fragen über Fragen, die schleunigst geklärt werden müssen – und zwar in einem Disziplinarverfahren gegen von Bock. Kerstin Schneider