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Nach Chaostagen Haft

■ 31jähriger nach Steinwürfen zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt

Hannover (taz) – Zu einer Haftstrafe von einem Jahr hat das Amtsgericht Hannover gestern einen 31jähriger Dreher verurteilt, der während der Chaostage mit Steinen und Bierflaschen in Richtung Polizei geworfen hatte. In der Verhandlung vor dem Schöffengericht behaupteten auch die beiden als wichtigste Zeugen geladenen Polizeibeamte keineswegs, daß von den Wurfgeschossen jemand verletzt worden sei. Dennoch setzte das Gericht die Strafe wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperletzung nicht wie üblich zur Bewährung aus.

Da der aus Bayern stammende Dreher zur Zeit weder eine Wohnung noch eine Arbeit hat, sah der Richter bei dem 31jährigen „keine günstige Sozialperspektive“ und schickte ihn ins Gefängnis. Als strafmildernd wertete das Gericht die eingeschränkte Steuerungsfähigkeit zur Zeit der Tat. Ein Sachverständiger bezeichnete den Angeklagten als alkoholabhängig und ging von einem Alkoholpegel zwischen einem und drei Promille in der Tatnacht aus.

Der 31jährige Dreher, der sich selbst nicht der Punkszene zurechnet, war nach eigenen Angaben zum Feiern und Musikhören zu den Chaostagen angereist. Zu den Wurfgeschossen griff er in der letzten Nacht der Chaostage in der hannoverschen Nordstadt. Dort hatten zahlreiche Menschen auf der Straße gestanden oder gesessen und die Ereignisse der letzten Tage debattiert, als die Polizei mit Wasserwerfern anrückte. Der Verteidiger des nicht einschlägig vorbestraften 31jährigen hoffte gestern, daß der Verurteilte in einer Berufungsverhandlung geordnetere Verhältnisse vorweisen kann und damit Chancen auf Bewährung hat. Jürgen Voges

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