Haft für die Sachsenhausen-Brandstifter

■ Urteil im zweiten Prozeß um Brandanschlag auf KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen

Potsdam (taz) – „Es ging nicht um irgend ein Verfahren mit Brandstiftung, Sachbeschädigung und Waffen. Es ging um Sachsenhausen.“ Mit diesen Sätzen verkündete der Vorsitzende Richter Ulrich Suchan gestern das Urteil gegen die beiden Angeklagten Ingo K. (22) und Thomas H. (23). Die beiden Männer wurden zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft und drei Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht Potsdam sah es als erwiesen an, daß sie im September 1992 die jüdische Baracke auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Sachsenhausen in Brand gesteckt haben. Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. In einer ersten Stellungnahme begrüßte Markus Ohlhauser, Geschäftsführer der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, den Spruch. Auch der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Ignatz Bubis, zeigte sich zufrieden. Wichtig sei nicht die Höhe des Strafmaßes, sondern „daß die beide Jugendlichen bestraft worden sind“. Helmut Kohl hatte nach dem Anschlag verkündet, daß die rechten Täter „unnachsichtig verfolgt“ würden und „die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.“

Der Brandanschlag wurde gestern zum zweiten Mal verhandelt. Bei einem ersten Prozeß hatte die Potsdamer Jugendkammer die Angeklagten mangels Beweisen freigesprochen. Der Bundesgerichtshof hob diese Freisprüche im letzten Jahr auf und forderte die erneute Verhandlung. Das erste Verfahren war geprägt von Pannen der Ermittlungsbehörden, die monatelang nur zwei Beamte im Einsatz hatten und wichtige Hinweise außer Acht gelassen hatten. Die Verhandlung war immer wieder zum Verwirrspiel geworden. In ihrer ersten polizeilichen Vernehmung hatten Ingo K. und Thomas H. übereinstimmend erzählt, sie seien mit einer Gruppe Skinheads aus Ost-Berlin zu der Gedenkstätte gefahren. Beide hatten dann aber die Aussagen mehrmals widerrufen.

Das Potsdamer Landgericht verhandelte auf Grundlage der alten Aktenlage, neue Beweise konnten nicht vorgelegt werden. Doch was seinerzeit das Gericht zweifeln ließ, war gestern nicht mehr relevant. In seiner Urteilsbegründung betonte Richter Suchan, das Gericht habe mit enormen Schwierigkeiten zu kämpfen gehabt. „Aber die Versäumnisse des ersten Verfahrens bleiben Versäumnisse.“ Das Urteil wird in vier Wochen rechtskräftig. Annette Rogalla