Hitler saufen erlaubt

■ Staatsanwalt stellte Verfahren gegen Abfüller des „Führerweins“ ein

Bozen/Berlin (taz) – Außen Hitler, innen Wein. Die Flasche wird sich gut verkaufen, dachte sich Luciano Guiato aus Bozen – und behielt recht. Nicht nur die Gäste seiner Bar „Roby“ sprachen dem Getränk zu, selbst von weither orderten Fans die Flasche mit dem schwarz-rot-goldenen Seitenstreifen. Nur wenige empörten sich.

Siegfried Brugger und Karl Zeller, Abgeordnete der Südtiroler Volkspartei im Regionalparlament, zeigten den Kneipier an. Die Sache kam auf den Schreibtisch von Oberstaatsanwalt Mario Martin. Und der stellte das Verfahren mit Zustimmung der Untersuchungsrichterin ein. „Der schwarze Tafelwein“ mit des Führers Konterfei sei keine Verherrlichung des Faschismus, beschieden die beiden. Der Barbesitzer habe sich „lediglich einen guten Verkaufsgag einfallen lassen“, sind die beiden überzeugt.

Das Urteil mag Luciano Guiato sehr gefallen. Ist es doch der zweite Blankoscheck, den die Richter ihm ausstellen. Vor einem halben Jahr hatte er dieselbe Masche schon mit einem Mussolini-Wein gefahren. Auf die Flasche hatte er die italienische Trikolore gepappt und ein Duce-Bildchen danebengeklebt. Auch diese Aktion wurde angezeigt. Auch darüber hatte Martin zu befinden. Er stellte das Verfahren ein. roga