Umzugsförderung

■ Bundesbediensteten wird mit Vorzugs- Angeboten der Umzug nach Berlin versüßt

Bonn (taz) – Wollen Sie von Bonn nach Berlin umziehen oder an Ihrem jetzigen Beschäftigungsort bleiben? Oder möchten Sie lieber zwischen beiden Städten pendeln? Mit diesen Fragen wendet sich heute der „Umzugsbeauftragte“ der Bundestagsverwaltung, Alfred Drescher, an die Bediensteten und MitarbeiterInnen von Bund und Bundestag. Ihre Vorlieben sollen sie auf einem Fragebogen ankreuzen. In jedem Fall sind Regelungen vorgesehen, die, so Drescher, „den Umzug sozialverträglicher machen“.

Wer den beigefügten Leistungskatalog liest, verspürt den Drang nach einem Job beim Bund: „Ein ausreichendes Angebot an Bundeswohnungen“ erwartet demnach die Umziehenden, „eine Mietbelastung – unterstützt durch Zusatzförderung bis maximal ein Drittel des Familieneinkommens in Bundeswohnungen über einen Zeitraum von 20 Jahren“ sowie eine „Eigentumsförderung durch Familiendarlehen und Aufwendungszuschüsse“. Auch denen, die zwischen Wohnort und Arbeitsplatz pendeln, soll es nach dem Umzug nicht schlechter gehen als zuvor. Ihnen stehen für die Dauer von drei Jahren wöchentliche Shuttle-Flüge plus entsprechendem Trennungsgeld zu. Bleiben die wöchentlichen Heimreisen ungenutzt, können auch Angehörige die Freiflüge entsprechend in Anspruch nehmen. Eine „Personalbörse“ und Unterbringung in „Tauschbehörden“ hilft derweil denjenigen, die nicht in der Hauptstadt arbeiten wollen. Sie beziehen dann, für womöglich „niedriger bewertete Dienstposten“, eine Ausgleichszahlung, erhalten bei Bedarf Urlaub ohne Dienstbezüge und dürfen bezahlte Nebentätigkeiten ausüben.

Die freigebigen Offerten für Umzügler, Pendler und Nicht-Umzügler fußen auf dem Dienstrechtlichen Begleitgesetz zum Bonn/ Berlin-Gesetz, das Koalition und SPD Ende September in erster Lesung gegen die Stimmen der Grünen verabschiedeten. Das Regelwerk dürfte teurer werden als manche Diätenerhöhung. Denn die Norm gilt für die Beschäftigten sämtlicher Behörden, die infolge des Umzugsbeschlusses ihren Sitz innerhalb der Bundesrepublik verlagern werden, sowie für alle MitarbeiterInnen von Abgeordneten und Fraktionen. Damit sind, so schätzt die Gewerkschaft ÖTV, rund 30.000 Familien betroffen. „Eine zuverlässige Aussage über die Kosten für die dienstrechtlichen Maßnahmen“, so der Gesetzentwurf, „ist nicht möglich, da sie ausschließlich personenbezogen sind“.

Vorige Woche sperrte der Haushaltsausschuß des Bundestages einhellig fürs erste die versprochene, rund 45 Millionen Mark schwere Wohnungsförderung, die das Kabinett und die Personal- und Sozialkommission des Bundestages parallel zum Gesetz beschlossen hatten. Das Gremium fordert erst einmal einen detaillierten Bericht an über die Umsetzung des außerparlamentarisch vereinbarten Konzeptes. Bernd Neubacher