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Quoten-Krücken-Debatte

■ SPD und Grüne fordern Verankerung von Frauenrechten im Maastricht-Vertrag

Bonn (taz/dpa) – Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Frauenquote haben SPD, PDS und Bündnisgrüne gestern in einer Aktuellen Stunde im Bundestag eine Ergänzung des Maastricht-Vertrages und die Änderung der EU-Richtlinie zur Gleichstellung von Frauen gefordert. Die Grundrechte von Frauen müßten im Vertrag verankert werden. Zugleich müsse festgeschrieben werden, daß Quotenregelungen bei Einstellung und Aufstieg im Berufsleben zulässig sind. Quoten sind nach dem jüngsten Urteil des EuGH rechtswidrig, da damit Männer diskriminiert würden.

In der Bundestagsdebatte wurde zugleich die Besetzung des EuGH mit elf Richtern kritisiert und eine paritätische Beteiligung von Richterinnen gefordert. Selbst Bundesfrauenministerin Claudia Nolte (CDU) bemängelte das Fehlen von Frauen auf der Richterbank im EuGH.

Während die Sprecherinnen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit Nachdruck für Quotenregelungen eintraten, ohne die die Frauen aus der Ungleichheit nicht herauskämen, meldeten sich auch Quotengegnerinnen zu Wort. So erklärte Nolte, das Urteil berühre die aktive Frauenförderpolitik nicht, denn diese lasse sich nicht auf starre Quotenregelungen reduzieren. Und Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP) meinte, starre Quoten hätten nur eine Alibifunktion, würden Frauen aber nicht weiterbringen. Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth erklärte dagegen: „Die Quote ist eine Krücke, aber für eine Übergangszeit brauchen wir sie dringend.“ Trotz der Niederlage auf dem letzten Parteitag will sie in der CDU weiter für ein Frauenquorum kämpfen.

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