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Strafe für Simsek abgemildert

■ Neunmonatige Bewährungsstrafe für den 29jährigen Kurden / Anwalt Simseks will Berufung einlegen

Augsburg (taz) – Das Amtsgericht Augsburg hat gestern den 29jährigen Kurden Fariz Simsek wegen gemeinschaftlicher Nötigung und Landfriedensbruch verurteilt. Die Strafe wurde jedoch von einem Jahr auf neun Monate reduziert und ist zur Bewährung ausgesetzt. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter dem Strafbefehl, der vor einem Jahr gegen den Kurden verhängt worden war, und gegen den Simsek Berufung eingelegt hatte. Das Gericht fand den Angeklagten für schuldig, sich im März 1994 trotz entsprechender Durchsagen nicht von einer verbotenen Demonstration entfernt zu haben. Gewalttätige Aktionen gegen Polizisten konnten Simsek nicht nachgewiesen werden, dieser Punkt war erst gar nicht in die Anklageschrift aufgenommen worden.

Die Polizei hatte mehrmals versucht, Simsek abzuschieben, dieser war daher untergetaucht und auch nicht zur Verhandlung erschienen. Amnesty international hatte seinen Fall weltweit publik gemacht. Der Kurde war in der Türkei massiv gefoltert worden. Seine Frau und die beiden Kinder leben seit einem halben Jahr in Augsburg im Kirchenasyl. kw

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