3.000 Fingerabdrücke für die Schweizer Justiz

■ Bonn und Bern vereinbaren, Personendaten von AsylbewerberInnen abzugleichen

Bern (taz) – Das schweizerische Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) wird aus Deutschland die Fingerabdrücke von 3.000 AsylbewerberInnen samt zugehörigen Personendaten erhalten. Gemäß einer „Absprache“ zwischen dem Bundesinnenministerium und dem schweizerischen Justizministerium sollen sie mit Daten der Fingerabdruckdatei der Schweiz abgeglichen werden. Die 3.000 „nach dem Zufallsprinzip“ ausgewählten Datensätze betreffen Personen, die zwischen August und Oktober 1993 in Deutschland Asyl beantragten. Der Abgleich solle nur statistischen Zwecken dienen und „gesicherte Erkenntnisse“ darüber liefern, wie viele Flüchtlinge eventuell unter anderen Personalien in beiden Ländern Asylanträge gestellt haben. Gegen diesen „Asylmißbrauch“ seien „weiterhin große Anstrengungen [...] zu unternehmen“, so BMI- Staatssekretär Kurt Schelter.

In den meisten westeuropäischen Staaten werden alle AsylbewerberInnen bei der Ankunft erkennungsdienstlich behandelt. Gespeichert werden die Daten in automatischen Fingerabdruckidentifizierungssystemen (Afis), die bei den Zentralen der Polizei angesiedelt sind. Die Schweiz tut dies seit 1988, die BRD hat 1992 für diese bis dahin illegale Praxis mit dem Asylverfahrensgesetz eine rechtliche Grundlage geschaffen. Ein Verstoß gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit, so urteilten damals die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.

Nun jedoch haben die Datenschutzbeauftragten beider Staaten dem Abgleich bereits zugestimmt. Die Rechtsgrundlagen dafür sind äußerst dünn. Das deutsche Asylverfahrensgesetz regelt zwar die Erhebung und Verarbeitung von Daten, nicht aber ihre Übermittlung an andere Staaten. Auch Thilo Weichert von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz hält den Abgleich für illegal. Ganz wohl war es den Bonner Datenschützern daher nicht. Sie baten um Unterrichtung des Bundestagsinnenausschusses. Der gab am Mittwoch letzter Woche seine Zustimmung. Beraten wurde nur „kursorisch“: Punkt 17 der Tagesordnung gegen 19.30 Uhr, die Abgeordneten liefen bereits auseinander. Er könne sich an Details nicht mehr erinnern, sagt der Ausschußvorsitzende Willfried Penner (SPD). Heiner Busch