Hoppensack bleibt Staatsrat

■ Gestern scheiterten in der Bürgerschaft die Anträge der Opposition zur Absetzung des Sozial-Staatsrates.

„Eine Mitschuld oder Mitverantwortung von Staatsrat Dr. Hoppensack am Tod von Herrn Akan gibt es nicht.“ Mit dieser Einschätzung eröffnete bei der gestrigen Bürgerschaftssitzung Elke Steinhöfel von der SPD die Debatte über den Tod des kurdischen Asylbewerbers, der verstorben war, nachdem die Sozialbehörde 15 Monate lang die Kostenübernahme für eine eine lebenswichtige Lebertransplantation verweigert hatte. Die Bürger-schaftsanträge der Grünen und der AfB, Staatsrat Hoppensack in den Ruhestand zu versetzen, scheiterte an den Stimmen der Koalition. Einstimmig angenommen wurde dagegen ein Antrag der SPD, der für eine schnelle Verwaltungsreform plädiert. Dieser Antrag, den die SPD zu Beginn der Bürgerschaftssitzung zurückgezogen hatte, war von den Grünen nach Ablehnung der eigenen Forderungen zur Abstimmung gestellt worden.

Damit ist Elke Steinhöfel zufrieden. Ihr war daran gelegen, Staatsrat Hoppensack vom Vorwurf der Schuld oder Teilschuld zu befreien. Die Sozialdemokratin fühlt sich dabei von der Staatsanwaltschaft bestätigt, die mitteilen ließ, daß sie ihre Ermittlungen gegen den Staatsrat einstellen will. Kernpunkt dieser Entscheidung, so Steinhöfel, war dabei ein Gutachten der Transplantationsambulanz Kiel. Die Anfrage, wie lange Akan auf eine auf eine Lebertransplantation hätte warten müssen, beantworteten die Experten mit „ein bis zwei Jahren“. Selbst wenn die Kostenübernahme erfolgt wäre, wäre es zu spät gewesen, folgert Steinhöfel.

Auch die Verwaltung trage nur geringe Schuld an dem Vorfall. „Die Verwaltung hat mit dem Tod nichts zu tun.“ Das Gutachten des Oberstaatsanwaltes Jeserich belege, daß die vorhandene Struktur der Verwaltung nicht zweckhinderlich oder unklar organisiert sei. „Es handelt sich sich nicht um einen typischen Fall, der, bedingt durch die verfehlten Strukturen, sich so oder ähnlich wiederholen kann.“

Eine Einschätzung, die von Sozialsenatorin Wischer geteilt wird. „Die dezentrale Organisationsform der Sozialbehörde ist sach- und zeitgemäß“, versicherte sie und machte vornehmlich die „handwerklichen Fehler und Schwächen einzelner“ für die Entwicklung eines Prozesses verantwortlich, an dessen Ende der Tod von Akan gestanden habe. Auch Christoph Hoppensack habe Fehler begangen, die zu einer Verzögerung der Bearbeitung des Falles geführt hätten. Das aber sei kein hinreichender Grund zur Entlassung. „Eine Entlassung wäre als Schuldzuweisung interpretiert worden“, damit werde man weder der Sache noch ihm als Menschen gerecht.

„So geht das nicht“ wetterte Karoline Linnert, grüne Sprecherin für Soziales, besonders in Richtung Steinhöfel. Linnert besteht auf einem kausalen Zusammenhang zwischen dem Verwaltungsverfahren und dem Tod von Akan. Das Jeserich-Gutachten bestätige ebenso wie das von Ploenzke „grundsätzliche Probleme im Verwaltungsverlauf“ des Sozialressorts. Gerade das „unsystematische Verschieben von Verantwortungsregelungen“ mache die Behörde hochgradig fehleranfällig und müsse sofort behoben werden. Gemäß Bürgerschaftsbeschluß muß die Sozialbehörde bis Ende 95 ein Verwaltungs-Entwicklungskonzept vorlegen.

dah