Wie weiter nach dem Tod von Akan
: Verfahren gegen Hoppensack ist eingestellt

■ Die BehördenmitarbeiterInnen befürchten Disziplinarmaßnahmen

Das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung wird nicht nur gegen Sozialstaatsrat Hoppensack eingestellt, sondern „voraussichtlich auch gegen alle Mitarbeiter“. Das gab die Staatsanwaltschaft gestern auf Anfrage bekannt. Damit wäre der Fall Akan für die Strafverfolgungsbehörden abgeschlossen.

Die Begründung ist vage, da der Einstellungsbeschluß noch nicht schriftlich vorliegt: Dem Nachweis des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vorausgesetzt ist, so die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, die Vorhersehbarkeit des Todes. Im konkreten Fall aber sei nicht vorhersehbar gewesen, daß das Nichtweiterreichen der Akte zum Tod des kurdischen Asylbewerbers führen würde. Eine Kausalität zwischen dem Tod und der Nichtweitergabe sei auch darum schon nicht herzustellen, weil, wie das Transplantationszentrum der Staatsanwaltschaft mitgeteilt hatte, der Kurde dort zunächst auf eine Warteliste gesetzt worden wäre.

Abgesehen von strafrechtlicher Verfolgung durch die Justiz befürchten die beteiligten MitarbeiterInnen der Behörde nun disziplinarische Maßnahmen. „Die Kleinen hängt man und die Großen läßt man laufen!“ – so reagierte Hartmut Frensel, Bezirksleiter der Deutschen Angestellten Gewerkschaft (DAG), auf die Entscheidung der Bürgerschaft, Sozial-Staatsrat Hoppensack nicht aus seinem Amt zu entlassen. Frensel sieht „erste Signale“ dafür, daß jetzt die SachbearbeiterInnen der Sozialbehörde ihren Kopf hinhalten müssen, weil ihnen die politische Verantwortung für den Tod des kurdischen Asylbewerbers aufgebürdet werde.

„Alles Quatsch“, winkt die Sozialbehörde ab. Man halte sich genau an die Vorgaben des Gutachtens von Oberstaatsanwaltes Jeserich. Der habe disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen eine einzige Mitarbeiterin in Erwägung gestellt. Jeserich empfiehlt, dabei zu berücksichtigen, daß die Referatsleiterin erst seit kurzem im Amt sei und dort einen guten Ruf als verläßliche und sozial engagierte Mitarbeiterin genieße. Bezogen auf diese Mitarbeiterin werden Untersuchungen eingeleitet, bestätigt die Sozialbehörde.

Hinsichtlich einiger anderer MitarbeiterInnen stelle Jeserich zwar teilweise eine „mangelnde Güte in der Sachbearbeitung“ fest, schreibe dieser jedoch keine disziplinarrechtlicher Relevanz zu. Folglich, versichert Behördensprecher Holger Bruns-Kösters, werden, abgesehen von dem erwähnten, keine weiteren Disziplinarverfahren geprüft oder durchgeführt. dah