■ Die geplante Datenerfassung bei „Europol“
: Weiter geht's nicht

Wacht auf, Verdammte dieser Erde! So möchte man es den Sozialdemokraten zuschreien, die sich blind und emsig um den Aufbau von Europol bemühten. Spätestens jetzt müßten sie zur Kenntnis nehmen, daß das Wundermittel gegen „organisierte Kriminalität“ erhebliche Nebenwirkungen hat, die kein Arzt oder Apotheker beheben kann.

Europol war von Anfang an als Datenzentrale geplant. „Intelligence“ heißt das Modewort, das sich die Polizeien aus der Welt der Geheimdienste ausgeliehen haben. Es bedeutet: Sammlung und Auswertung aller nur möglichen Daten, die zur Analyse eines Fallkomplexes oder eines Kriminalitätsbereiches anfallen können. Daß es um „weiche Daten“ gehe, hat der Chef des neuen Amtes, der BKA-Mann Jürgen Storbeck, immer wieder betont. So steht es auch im Entwurf der Europol-Konvention, des Vertragswerkes, das die EU-Innenminister im Juli den nationalen Parlamenten zur Ratifikation überwiesen. Nicht nur Daten von (potentiellen) Verdächtigen, sondern auch von (potentiellen) Zeugen, von (potentiellen) Opfern, von (potentiellen) Hinweisgebern, von Kontakt- und Begleitpersonen sollen in die Analysedateien des Amtes. Weiter konnte man es nicht fassen.

Der Entwurf der Durchführungsbestimmungen verlängert diese Linie: Geheime, vertrauliche und Arbeitsdateien „von allgemeinem Interesse“ sollen geschaffen werden. Mit „allgemein“ sind aber nicht die BürgerInnen, sondern die polizeilichen Zentralstellen der EU-Staaten gemeint. Je geheimer die Daten eingestuft werden, desto weniger Kontrolle wird es geben, desto weniger werden die Betroffenen erfahren, was über sie gespeichert wird. Und das kann sehr viel sein: Von der Telefonnummer über den Arbeitsplatz bis zum Bankkonto und zur Steuernummer sollen die „allgemeinen“ Daten reichen, von der „rassischen Herkunft“ über religiöse und politische Anschauungen bis zum Gesundheitszustand und zum Sexualleben die „besonderen“. Fehlt was? Haben Sie sonst noch etwas über sich zu sagen?

Vorerst ist das noch ein Entwurf. Aber Vorsicht: Nur die Europol-Konvention muß von den Parlamenten verabschiedet werden. Ist dies erst einmal geschehen, bedarf es für Durchführungsbestimmungen nur noch der Entscheidung der Minister. Heiner Busch

Redaktion „Bürgerrechte & Polizei“