Bräutigam befangen

■ Richter im Politbüroverfahren wegen Befangenheit abgelehnt

Berlin (taz) – Noch bevor der Prozeß gegen die Mitglieder des Politbüros überhaupt begonnen hat, muß der Vorsitzende Richter der 27. Strafkammer, Hansgeorg Bräutigam, seinen Stuhl einem anderen Richter zur Verfügung stellen. Die Verteidiger des Angeklagten Günter Schabowski hatten ihren Befangenheitsantrag noch vor Beginn des Prozesses eingebracht. Sie hatten die Voreingenommenheit des Vorsitzenden gegen die ehemaligen Machthaber der DDR gerügt. Eine andere Große Strafkammer mußte über den Antrag befinden. Sie folgte der Argumentation der Verteidigung. Mit dieser Entscheidung hat Bräutigam das seltene Schicksal ereilt, innerhalb von wenigen Jahren gleich zweimal aus einem großen Prozeß ausscheiden zu müßen: Schon in dem Verfahren gegen den ehemaligen Staats- und Parteichef Erich Honecker hatte Bräutigam wegen Befangenheit weichen müssen.

Die Befangenheit, so die Richter der entscheidenden 35. Kammer, sei nicht schon deshalb gegeben, weil Bräutigam sich überhaupt in der Öffentlichkeit geäußert habe. Dies stehe einem Richter durchaus zu. Nicht aber in der Weise und mit dem Inhalt, wie Hansgeorg Bräutigam es auf einer Studientagung der Evangelischen Notgemeinschaft zu Deutschland e.V. im Juni 1993 getan hat. Der Titel des Vortrages lautete „Glaubwürdigkeitsprobleme der Justiz“, der Inhalt befaßte sich mit dem Verbrechenscharakter der ehemaligen Staatsführung der DDR. Ein Vergleich des untergegangenen Staates mit dem Dritten Reich enthält der Vortrag ebenso wie die Feststellung, daß die ehemalige Führung jenseits von Recht und Demokratie gewaltet habe.

Der Prozeß gegen Egon Krenz und andere wird dennoch weitergehen. Den Vorsitz übernimmt nun der bisherige Beisitzende Richter Josef Hoch, an dessen Stelle rückt ein Ergänzungsrichter. Die ehemaligen Mitglieder des Politbüros sind wegen versuchter und vollendeter Tötung angeklagt. Durch ihre Funktion in einem zentralen Gremium der Parteiführung der DDR seien sie für die Toten an Mauer und Stacheldraht mitverantwortlich. jaKommentar S. 10