Teure Gehälteraffäre

■ Münch und Co. müssen erschlichene Bezüge an Sachsen-Anhalt zurückzahlen

Magdeburg (taz) – Werner Münch (CDU) blieb seinem Eid treu, nie wieder einen Fuß nach Sachsen-Anhalt zu setzen. Bei seiner Klage gegen die Gehaltsrückforderungen des Landes ließ sich der ehemalige Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt lediglich von einem Anwalt vertreten. Seine ehemaligen Minister Perschau (Inneres) und Schreiber (Soziales) hielten es genauso. Nur Ex-Wirtschaftsminister Rehberger ließ es sich nicht nehmen, persönlich Schutz vor „Entreicherung“ zu reklamieren. Vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg hatte gestern die Gehälteraffäre, über die vor zwei Jahren die gesamte Regierung Münch gestürzt war, ein Nachspiel. Nach mehrstündiger Verhandlung wurde die Klage Münchs abgewiesen. Allerdings senkte das Gericht in seinem Urteil die Rückforderungsansprüche des Landes geringfügig.

Der Landesrechnungshof hatte den vier ehemaligen Regierungsmitgliedern vorgeworfen, mit falschen Angaben über frühere Bruttoeinkünfte volles Westgehalt erschlichen und damit von 1991 bis 93 rund 900.000 Mark zuviel kassiert zu haben. Doch die ehemalige Regierungsbank wollte nicht zurückzahlen. „Das Geld ist längst ausgegeben“, betonte Rehberger. „Unter anderem für die notwendige doppelte Haushaltsführung.“ Alle vier ehemaligen Regierungsmitglieder wiesen außerdem darauf hin, daß ihnen bei Amtsantritt mündlich der volle Westtarif zugesagt worden sei.

Auch Regierungschefs und Ministerpräsidenten seien den Gesetzen unterworfen, bekräftigte dagegen der Vertreter des Landes. Das Haushaltsgesetz sei in dieser Frage nicht interpretierbar. Folglich habe den Kabinettsbrüdern das Westgehalt nicht zugestanden und müsse zurückgefordert werden. Den vier ehemaligen Politikern dürften die anstehenden Rückzahlungen nicht schwerfallen, denn bis auf Werner Münch sind alle wieder in Lohn und Brot. Außerdem erhalten sie noch Übergangs- und Ruhegehälter aus ihrer Ministerzeit – diese übrigens nach vollem Westtarif. Uwe Ahlert