Hände weg von den Medien

■ Journalisten fordern Ausbau des Zeugnisverweigerungsrechts

Berlin (taz) – Zunehmende Übergriffe auf JournalistInnen und Redaktionen gefährden die Informations- und Medienfreiheit. So lautet das Fazit des 10. JournalistInnentages der IG Medien, der am Samstag in Berlin stattfand. Die IG Medien fordert daher die Einhaltung und den Ausbau des bestehenden Zeugnisverweigerungsrechtes und einen verbesserten Zugang zu behördlichen Informationen.

Vor allem freie JournalistInnen sehen sich oft nicht in der Lage, die Prozeßkosten bei überzogenen Schadenersatzklagen zu tragen. Film- und BildreporterInnen weigern sich immer häufiger, auf Demonstrationen zur Kamera zu greifen, da die Beschlagnahme ihres Materials durch die Ermittlungsbehörden droht. Für den Politologen Wolf Dieter Narr sind die Übergriffe keine Einzelfälle, sondern gründen in den strukturellen Veränderungen der letzten 15 Jahre. Polizei und Geheimdienste unterlägen einer „enormen Expansion“. Gesetze würden so formuliert, daß ihre Auslegung offen bliebe. „Wenn wir Bekennerschreiben veröffentlichen, passiert nichts, wenn die radikal das macht, wird sie hochgenommen“, erläutert Hans-Helmut Kohl, stellvertretender Chefredakteur der Frankfurter Rundschau den Unterschied in der Praxis.

Eine Bundesratsinitiative der SPD will Journalisten ein generelles Zeugnisverweigerungsrecht garantieren. Sie sieht jedoch auch einen umfangreichen Ausnahmekatalog vor, etwa bei allen Straftaten, die zu Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr führen. Gerd Nies vom Hauptvorstand der IG Medien wertet dies als Generalklausel für weitere Durchsuchungen. Nur die Gesetzesinitiative der Grünen sei akzeptabel. Diese sieht neben einer Ausdehnung der Rechte auf Autoren von Sachbüchern und Filmproduktionen auch den Schutz aller journalistischen Materialien vor, egal ob sie selbst recherchiert wurden oder von Informanten zugetragen.

Viel weitgehender sind die Freiheiten in Schweden. So berichtet der schwedische Journalist Christoph Andersson. In Schweden existiert seit 1766 ein Informationszugangsgesetz, das selbst bei Paß- und Steuerbehörden ein Recht auf Information innerhalb von 24 Stunden garantiert. Gereon Asmuth