Arbeitsschutz beim Müll-Sortieren

Der „Arbeitsschutz in Wertstoffsortieranlagen“ war auch Thema einer kleinen Anfrage in der Bürgerschaft. Hier einige Fakten: Während des Normalbetriebs ist an den Sortierarbeitsplätzen keine Schutzbekleidung erforderlich. Die Arbeitskleidung wird vom Betrieb zur Verfügung gestellt und gereinigt. Einwegschutzanzüge sowie Atemschutz kommen nur bei Reparaturen und Reinigungsarbeiten zum Einsatz. Schutzschuhe, Augen- und Gehörschutz sind nicht erforderlich. Aufgrund der Gefahr von Stichverletzungen sollen demnächst durchstichsichere Handschuhe eingesetzt werden. Ein Betriebsarzt wird in Kürze verpflichtet. Messungen auf Endotoxine (bei Bakterienverfall frei werdende Gifte) wurden bisher nicht durchgeführt. Dem Gewerbeaufsichtsamt Bremen liegt jedoch seit dem 12.10.1995 ein Angebot eines Bremer Meßinstitutes vor, ein lufthygienisches Überwachungsprogramm einzuführen. Das Angebot wird geprüft. Der Länderausschuß für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik hat „Leitlinien des Arbeitsschutzes in Wertstoffsortieranlagen“ verabschiedet. Sie sind künftig Grundlage für die Beurteilung des Arbeitsschutzstandards und werden im Falle von Abweichungen (z.B. neue Forschungserkenntnisse) überprüft und angepasst. NiWe