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Nationale Liste: Vom Verbot nicht überrascht

■ Innenbehörde erklärte NL und die Zeitung „Index“ für illegal / Wohnungen durchsucht

Die Hamburger Innenbehörde hat gestern die rechtsextreme Nationale Liste (NL) verboten. Unmittelbar nach Zustellung der Verbotsverfügung an die NL wurden von der Polizei fünf Wohnungen von Mitgliedern durchsucht. Dabei wurden Plakate, Flugblätter und andere Propagandamittel beschlagnahmt. Festnahmen gab es keine. Ob die Aktion Strafverfahren nach sich zieht, wird erst eine Auswertung der beschlagnahmten Materialien ergeben.

Zeitgleich wurde vom Bundesinnenminister die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) verboten. Hier gab es bundesweite Wohnungsdurchsuchungen. Vor allem im Ruhrgebiet wurden zahlreiche Unterlagen beschlagnahmt. Doch insgesamt war der Erfolg eher bescheiden. „Die Polizei ist überraschend und zügig vorgegangen“, so Innensenator Hartmuth Wrocklage über die Hamburger Aktion. „Das heutige Verbot dokumentiert entschlossenes Handeln und ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung des organisierten Rechtsextremismus in unserer Stadt.“

Ganz so überraschend können Verbot und Polizeiaktion für die 30 NL-Mitglieder aber nicht gewesen sein. Schon 1993 hatte der Senat das Bundesverfassungsgericht angerufen, um ein Verbot der NL als Partei zu erreichen. Die Bundesregierung beantragte gleichzeitig ein Verbot der FAP. Daraufhin stellte das höchste deutsche Gericht im November vergangenen Jahres klar, daß weder die NL noch die Freiheitliche Arbeiterpartei (FAP) tatsächlich Parteien sind. Damit ging die Zuständigkeit für ein mögliches Vereinsverbot der NL in die Verantwortung des Hamburger Senats über.

Die heutigen Verbote folgten zwar nur einen Tag nach der schriftlichen Begründung des Gerichtsbeschlusses. Doch hatten sowohl die NL in Hamburg als auch die FAP in anderen Bundesländern genügend Zeit, um ihre Strukturen in Ruhe aufzulösen und sich neu zu organisieren. Das jedenfalls behauptet der Sprecher auf dem Band des rechtsextremen „Nationalen Infotelefon Hamburg“. Die NL hätte von dem Verbot bereits am Donnerstag gewußt. Mit weiteren Verboten werde gerechnet. Gleichzeitig wird zu einem „Gedenkmarsch“ am Samstag in Aschaffenburg aufgerufen, der angeblich genehmigt ist.

Hamburgs Verfassungsschutzchef Ernst Uhrlau sieht derzeit keine Möglichkeit, das „Nationale Infotelefon“ zu verbieten. „Das hat nichts mit der NL zu tun, sondern ist sozusagen eine Privatinitiative.“ Allerdings werde die zunehmende Vernetzung in rechtsextremen Kreisen weiterhin sehr aufmerksam beobachtet. Die Zeitung „Index“, die zur Gewalt gegen NL-Gegner aufgerufen hatte, ist dagegen seit gestern ebenfalls verboten. „In mehreren Ordnern wurden dazu Materialien beschlagnahmt“, so Innensenator Wrocklage.

Torsten Schubert

Siehe auch die Seiten 1, 2 und 11.

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