Pflugradt vor Gericht

■ Ärger um Presse-Benachrichtigung

Wenn auf der Pressemitteilung der Oberstaatsanwaltschaft ein Prozeß mit Beteiligung des „damaligen Geschäftsführers des CDU-Landesverbandes Helmut P. (46)“ avisiert ist, dann steht die Presse natürlich auf der Matte. Nur leider umsonst. Gestern sollte Helmut Pflugradt vor dem Amtsgericht erscheinen, weil die CDU im März Wahlplakate aufgestellt hatte, obwohl sie doch nur die Erlaubnis für Veranstaltungsplakate gehabt hatte. 400 Mark Bußgeld sollte der Wahlkampfmanager bezahlen. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Deshalb die Verhandlung.

Zu der kam es nicht, aber dafür zu großer Säuernis bei Staatsanwalt Gottschalk. Als der die wartende Presse sah, wollte er von der prompt wissen, woher die von dem Termin erfahren hatte. Und als er von der offiziellen Benachrichtigung erfuhr war kein Halten mehr. Er habe doch extra einen Vermerk geschrieben, daß der Termin nicht veröffentlicht werden solle. Und: „Sie brauchen gar nicht auf einen Termin zu spekulieren. Das geht jetzt schriftlich. Außerdem hat es bei der SPD auch mal sowas gegeben.“ ab