„Genug vom Negativ-Image“

■ BEB-MitarbeiterInnen reicht es: Gutachten über Organisationsform erstellt

Die Stimmung unter den MitarbeiterInnen der Bremer Entsorgungsbetriebe (BEB) ist schlecht. „Man traut sich ja schon gar nicht mehr zu sagen, wo man arbeitet“, sagte gestern Personalrat Dieter Bietendübel. Wenn seine Kollegen auf dem Müllwagen durch die Stadt fahren, spricht keine Bürgerin mehr mit ihnen. Früher seien immer Leute auf einen kleinen Schnack an den Wagen gekommen. Vorbei. Seit rund einem Jahr werden sie allenfalls in eine Diskussion über die Müllgebühren gezogen.

Dem Personalrat reicht es. Im August beauftragte er Ernst Mönnich, Professor an der Bremer Hochschule für Verwaltung, die „Organisationsform der BEB“ zu bewerten. Aufgerüttelt waren die Personalräte durch die Koalitionsvereinabrung. „Um die abfallwirtschaftlichen Ziele zu erreichen, ist die Rechtsform der Bremer Entsorgungsbetriebe zu überprüfen“, hatten SPD und CDU vereinbart. Seitdem diskutieren ParlamentarierInnen in einer Arbeitsgruppe.

„Am besten leben könnten die Mitarbeiter mit einer modifizierten Eigenbetriebsstruktur“, zog Mönnich gestern sein Fazit. Denen geht es verständlicherweise um gesicherte Arbeitsplätze und den geltenden Tarifvertrag. Wenn die bereits seit zwei Jahren laufende Umstrukturierung der BEB Ende 1996 abgeschlossen ist, werden nur noch rund 1.500 MitarbeiterInnen bei der BEB arbeiten. Den Stellenabbau konnte die Geschäftsleitung bislang sozialverträglich gestalten. Jede weitere Stellenreduzierung käme einem Dolores-Programm gleich.

Aber nicht nur die MitarbeiterInnen hätten etwas vom Eigenbetrieb. Schon jetzt können die BEB „erweiterte Aufgabenstellungen für die gewerbliche Wirtschaft“ erbringen, hat Mönnich analysiert. Auch „Dritte können in sinnvollen Geschäftsfeldern“ beteiligt werden. Mönnich empfiehlt, daß das bestehende Eigenbetriebsgesetz novelliert wird. Der Betriebsausschuß müsse analog zum Auf-sichtsrat bei Eigengesellschaften ausgestaltet werden und somit mehr Mitsprache erhalten. Vorallem aber solle die Geschäftsführung der BEB zusammen mit anderen Firmen Tochtergesellschaften gründen dürfen. ufo