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ABM-Kompromiß

■ Sozialressort soll 10 Mio vorschießen

Im Streit um die Finanzierung der bremischen Komplementärmittel zu den Geldern der Bundesanstalt für Arbeit für Arbeitsbeschaffungs-Maßnahmen hat der Senat gestern eine einstimmige Empfehlung abgegeben. Bis zum 16. Januar sollen danach die Senatoren Nölle, Wischer und Beckmeyer ein gemeinsames Konzept erarbeiten, wie die 1996 noch fehlenden zehn Millionen Mark für die ABM-Komplementärfinanzierung aus dem Etat für Beschäftigungsmaßnahmen nach BSHG 19 vorfinanziert werden können. Ziel sei es, mit dieser Regelung die Neuvergabe der Bremen zustehenden ABM-Stellen ab Januar zu ermöglich. Kürzungen im Bereich der BSHG-19-Stellen sollen damit jedoch nicht verbunden werden.

Die Senatsarbeitsgruppe hat vielmehr den Auftrag, einen Weg zu finden, wie BSHG-19-Mittel, die im ersten Halbjahr 1996 noch nicht benötigt werden, zur Finanzierung im ABM-Bereich benutzt werden können. Mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 96/97, die für den Sommer kommenden Jahres geplant ist, sollen die Gelder dann ans Sozialressort in voller Höhe zurückfließen.

Kommt diese Übergangsregelung nicht zustande, sind die meisten Träger der Bremer AB-Maßnahmen im nächsten Frühjahr in ihrer Existenz bedroht. Denn dann könnte ab Januar keine einzige neue ABM-Stelle mehr genehmigt werden. Ase

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