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Strafprozeßreform

■ Bagatelldelikte entkriminalisieren

Bonn (taz) – Eine Entlastung der Justiz dürfe nicht auf Kosten der Angeklagten- und der Verteidigungsrechte erfolgen, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Vielmehr solle die durchaus notwendige Entlastung durch Entkriminalisierung bestimmter Drogendelikte und Bagatellverbrechen wie zum Beispiel Ladendiebstahl oder Schwarzfahren erreicht werden, sagte der rechtspolitische Sprecher, Volker Beck. Er lehnt weitere Restriktionen im Rechtsschutz ab, solange nicht die Effizienz und Wirksamkeit bereits vorhandener Instrumente geklärt sei.

Zu solchen weiteren Einschränkungen gehören Vorschläge der Länderjustizminister: Danach soll zum Beispiel das formelle Beweisantragsrecht beschnitten werden. Nach Abschluß der Beweisführung wird es dann wesentlich schwieriger werden, weitere Beweise zuzulassen.

Zudem ist geplant, das Protokollieren vor Amtsgerichten abzuschaffen. Dies kann nach Einschätzung von Beck dazu führen, daß im Falle einer Revision die Grundlage für die rechtliche Überprüfung entfällt. Auch sollen polizeiliche Ermittlungsarbeiten künftig nur noch verlesen werden. Bisher wird ein Beamter dazu befragt. „Das führt dazu, daß nicht mehr nachvollzogen werden kann, wie die Akteninhalte zustande kamen“, fürchtet Beck.

In einer Großen Anfrage an die Bundesregierung wollen die Bündnisgrünen nun wissen, welche tatsächlichen Entlastungen die von ihr betriebenen Eingriffe in das Strafprozeßrecht bisher gebracht hätten. Gleichzeitig soll die Regierung zeigen, welche Entlastung der Justiz zu erwarten wäre, wenn auf die Verfolgung von Bagatellfällen, wie die Grünen es fordern, verzichtet würde. Karin Nink

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