Rechtliche Probleme

■ betr.: „Bestimmte Programme sperren“, Interview mit dem Spre cher der Oberlandesgerichts München, Wolfgang Kellner, taz vom 9. 1. 96

Die Frage nach der Verantwortlichkeit für den Text mit der Auschwitz-Lüge an den Sprecher des OLG war hervorragend. Seine Antwort, der mache sich strafbar, der den Text eingegeben hat, geht an der Problematik vorbei. Wenn nämlich der Autor des Textes in den USA sitzt, befindet er sich auf sicherem Boden; dort ist die Behauptung, es hätte keinen Judenmord gegeben, nicht strafbar.

Hier liegen die wahren rechtlichen Probleme, wenn nämlich solche Inhalte aus internationalen Datennetzen bezogen werden können, für die dessen Urheber nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Günther Merkens, Frankfurt