Bayerns Sonderweg

■ Ausländerbeirat klagt gegen diskriminierendes Kommunalwahlrecht

Nürnberg (taz) – Auch nach den Kommunalwahlen im März wird es in Bayern keinen ausländischen Landrat oder Bürgermeister geben. So will es die bayerische Staatsregierung. Mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof will jetzt der Ausländerbeirat der Stadt Schwabach die Gleichbehandlung aller EU-Bürger bei den Kommunalwahlen erzwingen.

Zähneknirschend hatte man es in Bayern hinnehmen müssen, daß in den Richtlinien zum Maastrichter Vertrag das aktive und passive Wahlrecht für EU-Bürger festgeschrieben worden war. Daraufhin beschloß der Landtag ein restriktives Wahlrecht für nichtdeutsche EU-BürgerInnen. Die Betroffenen werden nicht wie in anderen Bundesländern automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen, sie müssen erst einen Antrag stellen. Die Frist für diese Anträge läuft am 9. Februar ab. Bislang hat sich nur ein Bruchteil der potentiellen Wähler der bürokratischen Prozedur unterzogen.

Stellvertretend für alle EU-BürgerInnen in Bayern will der Schwabacher Ausländerbeirat in seinem Musterprozeß nicht nur den Extra- Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis zu Fall bringen. Mit der Klage soll auch erreicht werden, daß EU-Bürger zum Bürgermeister gewählt werden können. Bund und Länder hatten Ende 1993 eigens ihre Beamtengesetze so geändert, daß auch Staatsangehörige anderer EU-Länder solch hoheitliche Ämter bekleiden können. Die spitzfindigen Bayern dagegen berufen sich auf einen Passus im Maastrichter Vertrag, wonach öffentliche Spitzenämter nicht allen Angehörigen der EU- Staaten geöffnet werden müssen.

Der VGH hat angekündigt, eine Stellungnahme erst am 20. März, zehn Tage nach den Kommunalwahlen abzugeben. Vorher bleibt es zumindest in Nürnberg spannend. Dort haben die Grünen „bewußt und provokativ“ den Spanier Juan Cabrera als ihren Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahlen nominiert. Bernd Siegler