Israels Geheimdienst bekommt Lizenz zum Foltern

■ Eine neue Gesetzesvorlage regelt die Befugnisse des Schabak: Wenn es um die Sicherheit geht, dürfen seine Beamten bei Verhören künftig ganz legal prügeln

Tel Aviv (taz) – Ein vom israelischen Inlandsgeheimdienst Schabak und dem Justizministerium vorbereiteter Gesetzesvorschlag soll die Anwendung physischer Gewalt bei Verhören durch Angehörige des Schabak legalisieren.

Der Schabak, der bisher dem Ministerpräsidenten untersteht, agiert in Israel seit der Staatsgründung ohne gesetzlichen Rahmen. Der neue Gesetzesvorschlag ist bereits die zehnte Version. Sie wurde in Verhandlungen unter Teilnahme eines Sonderausschusses des Kabinetts für Geheimdienste, des bisherigen Schabak-Direktors Karmi Gilon und führenden Beamten des Justizministeriums ausgearbeitet. Ursprünglich sollte er dem letzten israelischen Ministerpräsidenten Jitzhak Rabin am 5. November vorgelegt werden. Doch Rabin wurde am Vortag ermordet. Jetzt soll ein Sonderausschuß der Knesset letzte Hand an den Vorschlag legen, damit das Gesetz in einem Monat zur ersten Lesung vor das Parlament kommt und noch vor den nächsten Wahlen im Herbst angenommen werden kann. Das Gesetz regelt auch die Überwachung des Schabak durch Regierung und Knesset. Zur Frage der Gewaltanwendung durch Beamte des Schabak heißt es im Gesetzesvorschlag, bei Verdacht auf „Verwicklung einer untersuchten Person in ernste Terrortätigkeit“, beziehungsweise auf Mitwisserschaft, dürfen Mittel zur Anwendung gebracht werden, die mit Druck auf den Verdächtigten verbunden sind. Voraussetzung dafür sei, daß der vernehmende Beamte davon überzeugt sei, daß die so erlangten Informationen helfen, Gefahr abzuwenden, und kein anderer Weg zu diesem Ziel führe.

Das Gesetz verbietet „brutale oder unmenschliche“ Gewaltanwendung, die die Gesundheit des Verdächtigten schädigen oder sehr großen Schmerz verursachen. Formen der Gewaltanwendung werden in dem Entwurf nicht genannt. Sie sollen jeweils vom Ministerpräsidenten formuliert und von Sonderausschüssen der Regierung und der Knesset für die Geheimdienste gebilligt werden.

Die Funktionen des Schabak sind so definiert, daß er kaum irgendwelchen Beschränkungen unterliegt. Es geht um jede Art von Tätigkeit, die das Kabinett als notwendig befindet, „um wichtige Staatsinteressen zu wahren oder zu fördern“. Das neue Gesetz legt fest, daß die Regierung – und nicht wie bisher der Regierungschef – den Chef des Schabak für jeweils sieben Jahre ernennt.

Justizminister David Liba'i betonte, daß bei Verhören die internationalen Konventionen gegen Folter beachtet würden. Rechtsanwalt Avigdor Feldman begrüßte grundsätzlich die gesetzliche Regelung von Schabak-Aktivitäten. Er beanstandete jedoch, daß Einzelheiten über die Methoden der Gewaltanwendung weiterhin geheim bleiben. Amos Wollin