Gericht legalisiert Eifelautobahn

■ Trotz Verstosses gegen europäisches Recht kann der Bau fortgesetzt werden

Berlin (taz) – Obwohl der Bau der Eifelautobahn A 60 zwischen Bitburg und Wittlich gegen europäisches Recht verstößt, können die Bagger weitergraben. Das entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Berlin und folgte damit dem Antrag des rheinland- pfälzischen Verkehrsministers Rainer Brüderle (FDP). Der hatte Revision eingelegt gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Koblenz, das den Bau des zweiten Teilstücks vor anderthalb Jahren untersagt hatte.

Im Gegensatz zum Oberverwaltungsgericht halten die Bundesrichter die Argumente mehrerer Landwirte, über deren Äcker die neue Trasse führen soll, für nicht stichhaltig. Es sei zwar zutreffend, daß bei den Autobahnplanungen die von der Europäischen Union verbindlich festgelegte Umweltverträglichkeitsprüfung vergessen worden sei. Doch die Umweltbelange seien schon im Planfeststellungsverfahren ausreichend berücksichtigt worden, meinen die Bundesrichter. Die fehlende Umweltprüfung brauche deshalb heute nicht mehr nachgeholt zu werden. Und der verkehrspolitische Bedarf für eine schnelle Straßenverbindung zwischen Belgien und dem Rhein-Main-Gebiet sei zweifellos vorhanden, urteilten die Richter in Berlin.

Für den zweiten Bauabschnitt, die Piste zwischen den Orten Baden und Landscheid, ist damit nach zwei Instanzen das letzte Wort gesprochen. Wenn sich weitere KlägerInnen finden, könnten aber für den dritten und vierten Abschnitt ähnliche Gerichtsverfahren eröffnet werden.

Der Rechtsanwalt der Landwirte erwägt, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Hannes Koch