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■ AbschiebungKind darf zurückkehren

Bonn/Frankfurt (dpa) – Eine am Heiligabend 1995 allein nach Istanbul abgeschobene siebenjährige Kurdin darf nach Deutschland zurückkommen. Das Bundesinnenministerium korrigierte gestern die entsprechende Entscheidung des Bundesgrenzschutzes. Das Mädchen, dessen Eltern und fünf Geschwister seit Mai 1995 in einem Asylbewerberheim in Borken leben, hatte bei seiner Ankunft am 23. Dezember keine gültigen Ausweispapiere und kein Visum dabei. So wurde sie zurückgeschoben.

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