Fehler bei der StudentInnenrats-Wahl

■ Wahlleiter ficht Wahl an / Falsche Listen der Uni-Verwaltung

Die Wahlen zum StudentInnenrat der Bremer Universität müssen womöglich wiederholt werden. Das will jedenfalls der stellvertretende Vorsitzende der fünfköpfigen Wahlkommission, Jochen Scheuer, mit einer Wahlanfechtung erreichen. Anlaß dafür ist vor allem, daß die von der Uni-Verwaltung zusammengestellte Liste der wahlberechtigten StudentInnen mehrere Fehler enthielt.

Als gravierendsten Grund führt Scheuer bei seiner Wahlanfechtung an, daß 216 StudentInnen, die in zwei Studiengängen immatrikuliert sind, mit ihren zwei StudentInnen-Ausweisen auch zwei Stimmen abgeben konnten. Angesichts der sehr knappen Mehrheitsverhältnisse sei es gut möglich, daß die Zusammensetzung des neuen StudentInnenrats durch ZweifachwählerInnen verfälscht wurde. So fehlten der oppositionellen Liste „Hossa“ nur drei Stimmen an einem zusätzlichen Mandat.

Zudem seien einige StudentInnen in den Listen der Uni-Verwaltung zu Unrecht als exmatrikuliert und damit als nicht mehr wahlberechtigt aufgeführt worden. Und in mindestens einem Fall sei von einem Studenten für eine andere Studentin die Stimme per Vollmacht abgegeben worden – ein eindeutiger Verstoß gegen die Wahlordnung, die ausschließlich persönliche Stimmabgabe vorsieht.

Tatsächlich hatte die Uni-Verwaltung bei der Übergabe der Wahlliste versichert, daß doppelt immatrikulierte StudentInnen im laufenden Semster keine zwei Uni-Ausweise mehr bekommen haben. Nur durch Zufall war am zweiten Wahltag ein Student aufgefallen, der dennoch zwei gültige Ausweise dabei hatte. Doch selbst angesichts des lebendigen Beweises habe die Verwaltung noch einen ganzen Tag gebraucht, um die Liste mit den 216 Doppeltimmatrikulierten zusammenzustellen. Drei der insgesamt fünf Wahltage lang konnten die Doppel-StudentInnen somit unbemerkt zwei Stimmen abgeben.

Am Montag muß die Wahlprüfungskommission über die Wahlanfechtung entscheiden. Jochen Scheuer glaubt jedoch nicht, daß er mit seinem Anliegen dort Erfolg haben wird. Denn alle Mitglieder der fünfköpfigen Kommission hätten selber zum StudentInnenrat kandidiert. Und einer von ihnen sei sogar beim AStA angestellt, habe als Mitglied der siegreichen Antirassistischen Liste also sicherlich kein Interesse an Neuwahlen. Formal ist dieser Zustand zwar zulässig, Scheuer will mit seiner Wahlanfechtung im Zweifel aber bis vor das Verwaltungsgericht gehen.

Bei den StudentInneratswahlen war die amtierende AStA-Koalition bei einer Wahlbeteiligung von einmalig niedrigen 11,9 Prozent mit einer knappen Ein-Stimmen-Mehrheit bestätigt worden. Ase