„Keine Alternative“

■ Uni-Studie belegt: der Einsatz von BSHG-Mitteln lohnt sich für Bremen – menschlich und finanziell

Gestern präsentierte Sozialsenatorin Tine Wischer ein Gutachten, das belegt, daß das BSHG-19-Programm Arbeit schafft und den Haushalt entlastet.

Das Gutachten, von der Werkstatt Bremen in Auftrag gegeben und vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen erarbeitet, könnte eine Rolle im Finanzstreit spielen zwischen der Sozialsenatorin und ihrem Parteikollegen, Arbeitssenator Uwe Beckmeyer: Beckmeyer hat in Abstimmung mit Finanzsenator Nölle beantragt, für den Doppelhaushalt 96/97 aus dem BSHG-19-Etat der Sozialsenatorin 3,4 Millionen Mark in die ABM-Finanzierung umzuschichten (S. taz vom 12.2.). Das würde bedeuten, daß von 850 im diesjährigen Etat der Sozialsenatorin eingeplanten BSHG-Stellen 50 bis 100 abgebaut werden.

„An diesen Stellen“, betonte Senatorin Wischer gestern, „kann nicht herumgestrichen werden“. Das BSHG-Programm sei eines für Langzeitarbeitslose, die keine Chance haben, jemals etwa über eine AB-Maßnahme wieder in den Arbeitsalltag integriert zu werden.

„Bremen leidet unter der höchsten Arbeitslosigkeit aller alten Bundesländer“, warnte Tine Wischer. Die Folgen lassen sich zum Beispiel in den steigenden Belastungen der Sozialhilfe ablesen. Im September 95 lag in der Stadtgemeinde Bremen die Zahl der arbeitslosen Sozialhilfeempfänger bei knapp 10.000. 32 Prozent aller Arbeitslosen waren ganz oder teilsweise auf Sozialhilfe angewiesen. „Wir wollen das BSHG-19-Programm gemäß den Koalitionsvereinbarungen erweitern“, folgert Senatorin Wischer, gestützt auf die Ergebnisse des Gutachtens.

„Vor dem Hintergrund der Situation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es aus fachlicher Sicht derzeit keine Alternative für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger“, lautet ein wesentliches Ergebnis des Gutachtens von Herbert Jakobs. Es bestätigt, daß die in das Programm eingeflossenen Gelder – 1994 betrug der bremische Beitrag für 754 BSHG-19-TeilnehmerInnen 3,4 Millionen Mark, 1996 sind für 850 TeilnehmerInnen 42,8 Millionen Mark angesetzt – in jeder Hinsicht gut angelegt sind:

Von den 280 befragten Personen hat ein Viertel direkt im Anschluß an die Maßnahme Arbeit gefunden, nach Ablauf eines Jahres war die Wiedereingliederungsquote auf zwei Fünftel gestiegen.

Die überwiegende Mehrheit der TeilnehmerInnen erfuhr durch die Maßnahme psychisch eine Stabilisierung. Dadurch, daß das BSHG-19-Programm stärker als bei seinem Start 1983 auf Qualifizierungs- statt bloße Beschäftigungsmaßnahmen abhebt, ist das Gros der TeilnehmerInnen zufrieden und überrascht von dem hohen Niveau ihrer Maßnahme. Die Abbrecherquote war mit 10 Prozent sehr gering. Lats not least trägt das BSHG-Programm trägt dazu bei, den Sozialhilfeetat zu entlasten. Denn durch das Arbeistverhältnis erwerben die TeilnehmerInnen den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe. „Einjährige Arbeitsverträge“, errechnete Jakobs, „amortisieren sich in der Regel nach zwei Jahren. Zweijährige Arbeitsverträge amortisieren sich bereits im ersten Jahr nach Ende des regulären Arbeitsvertrages.Die überwiegende Mehrheit der Te“

„Bei diesem Programm haben wir überhaupt keine Abstriche zu machen“, unterstreicht Tine Wischer ihre durch das Gutachten gestärkte Position. Ob sie diese jedoch gegenüber dem Arbeits-und Finanzsenator durchsetzen kann, bleibt abzuwarten. Die Staatsräterunde beschloß, die ursprünglich für heute im Senat geplante Debatte auf den April zu verschieben. Dann soll das arbeitsmarktpolitische Gesamtbudget aufgestellt werden.

dah