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■ Die Grünen und ihre StatutenWahlweise gültig

Nach den Statuten von Bündnis 90/Die Grünen wählt die Mitgliederversammlung in den Bezirken die KandidatInnen für die Stadtratsposten. Die grünen Bezirksparlamentarier folgen dann diesem Votum. Soweit die Theorie. In der Praxis geht es anders zu. In Wedding beispielsweise kürte die grüne Fraktion einen Stadtrat, der zuvor bei den Mitgliedern unterlag. An der Qualifikation des jetzigen Stelleninhabers wird dabei nicht gezweifelt – es geht allein um die grünen Prinzipien der Basisdemokratie. Es paßt eben nicht zusammen, wenn am Samstag auf der Landesdelegiertenversammlung die grünen Bundestagsabgeordneten gerügt werden sollen, die für den Bosnien-Einsatz der Bundeswehr stimmten. Wer in diesem Fall auf die Bindungskraft von anderslautenden Parteitagsbeschlüssen beharrt, darf in den Bezirken dann nicht anders handeln.

Zweites Beispiel: In Schöneberg wählten die Mitglieder Ende Januar den Leiter des Jugendamtes Prenzlauer Berg, Manfred Rabatsch, zum Stadtratskandidaten für das Jugendressort. Die Bündnisgrünen im Bezirksparlament aber verkünden, diesen Beschluß ignorieren zu wollen. Zur Begründung werden nachträglich so lange haltlose Beschuldigungen aufgetischt, bis der Kandidat entnervt aufgibt. Nicht Rabatsch war verantwortlich dafür, daß vor vier Jahren ein Kind in einer Familie mißhandelt wurde, sondern sein Amt hat einen Fehler gemacht. Schlimm genug. Aber ein von Rabatsch gegen sich selbst beantragtes Disziplinarverfahren wurde eingestellt, weil er mit diesem Fall nichts zu tun hatte. Was in Schöneberg von den grünen Bezirksverordneten betrieben wird, grenzt deshalb an Rufmord. Da werden Statuten und Menschen beschädigt. Wenn Bündnis 90/Die Grünen solches zulassen, nimmt am Ende die Partei selbst Schaden. Gerd Nowakowski

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