West-Gehalt für Ost-Mitarbeiter

Die Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg muß Ost-Mitarbeitern, die sie in den Westen abgeordnet hat, auch das West-Gehalt bezahlen. Eine Zusatzvereinbarung zum Tarifvertrag von 1993, die in solchen Fällen die Weiterzahlung des niedrigeren Ost-Gehaltes vorsehe, sei verfassungswidrig, entschied das Kasseler Bundesarbeitsgericht.dpa