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West-Gehalt für Ost-Mitarbeiter

Die Evangelische Kirche Berlin- Brandenburg muß Ost-Mitarbeitern, die sie in den Westen abgeordnet hat, auch das West-Gehalt bezahlen. Eine Zusatzvereinbarung zum Tarifvertrag von 1993, die in solchen Fällen die Weiterzahlung des niedrigeren Ost-Gehaltes vorsehe, sei verfassungswidrig, entschied das Kasseler Bundesarbeitsgericht.dpa

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