Bremen formuliert Frauenquote neu

■ Bundesarbeitsgericht: Stellenbesetzung muß wiederholt werden

Nach der Entscheidung des Kasseler Bundesarbeitsgerichts über die Frauenquote (Seite 4) muß das Bremer Gleichstellungsgesetz nun überarbeitet werden. Ähnlich wie die vom Gericht grundsätzlich als rechtmäßig bezeichneten Gleichstellungsgesetze in anderen Bundesländern muß es um eine Härtefallklausel ergänzt werden. Die soll im Einzelfall ermöglichen, bei Besetzungen oder Beförderungen gegen den allgemeinen Grundsatz der Bevorzugung von Frauen für einen Mann zu entscheiden.

Solche „sehr differenzierten Quoten“ hält das Kasseler Gericht ausdrücklich für zulässig. „Es besteht also überhaupt kein Anlaß, in Sack und Asche zu gehen und das Ende der Frauenförderung zu verkünden“, erklärte Frauensenatorin Tine Wischer (SPD). Die harte Quote im Bremer Gleichstellungsgesetz wird bereits seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im vergangenen Oktober nicht mehr angewandt.

Die Senatskommission für das Personalwesen (SKP) muß die Besetzung einer Abteilungsleiterstelle im Gartenbauamt nun wiederholen. Sowohl Eckhard Kalanke als auch Heike Glißmann, die ihm wegen der Frauenquote 1990 vorgezogen worden war, wollen sich dafür bewerben. SKP-Chef Beermann: „Wie die Entscheidung ausgeht, läßt sich nicht vorhersagen.“ Ase