Niemand ist zuständig

■ Acht Behörden hatten mit dem Lärm im Hotel Munte zu tun, abstellen kann ihn keine

Das Stadtamt streitet mit dem Bauordnungsamt, und dem Ehepaar Frenze dröhnen weiterhin die Ohren. Das Schlafzimmerfenster der Frenzes liegt nämlich direkt gegenüber dem Hotel Munte am Stadtwald. Wenn dort Live-Konzerte stattfinden, schlägt sich Familie Frenze regelmäßig die Nacht um die Ohren. Herr Frenze klagt: „Die überlauten Musikdarbietungen sind nicht nur belästigend, sondern stellen auch eine ernsthafte Gesundheitsbeeinträchtigung für mich und meine Frau dar.“

Seit anderthalb Jahren liegen die Frenzes im Clinch mit dem Betreiber des Hotels Munte. Der hat schließlich gute Argumente. Denn musiziert und getanzt wird in seinem Etablissement hinter der Eisenbahn schon seit dem Beginn des Jahrhunderts. Damals allerdings außerhalb Bremens. Und die Konzession stammt aus einer Zeit, als die Musik noch nicht aus Lautsprechern röhrte. Doch obwohl Familie Frenze inzwischen bei acht Bremer Behörden vorstellig geworden ist, wird weiter auf ihren Nerven getanzt.

Zuerst hatte sich Familie Frenze in den lauten Nächten direkt an die Polizei gewandt. Doch zahlreiche Anrufe blieben erfolglos. Die Ordnungshüter erklärten stets, „man sei hingefahren, habe aber keinen Lärm feststellen können.“

Daraufhin fragten die Frenzes beim Stadtamt nach. Das kam auch tatsächlich messen und stellte nachts in der Wohnung eine für die Mieter „unzumutbare Lärmbelästigung“ fest, blieb darüber hinaus jedoch untätig. Herr Frenze fragte an, warum man der amtlich festgestellten Ruhestörung nicht Einhalt gebiete. Die Antwort war wenig erbaulich: Wer sich in der Nähe legaler Lärmquellen ansiedle, der müsse eben auch mit dem Lärm leben.

Das jedoch wollte Familie Frenze nicht schlucken. Schließlich ist ihre Nachbarschaft offiziell als reines Wohngebiet deklariert. Und auch die anderen Mieter der Wohnanlage fühlen sich belästigt.

Und plötzlich saßen die Frenzes und ihre Nachbarn mitten im Kompetenzstreit zwischen dem Stadtamt und dem Bauordnungsamt. Keine der beiden Behörden fühlte sich für die Beseitigung der festgestellten Störungsquelle zuständig. Beide beriefen sich auf ihre jeweiligen Richtlinien. Herr Frenze: „Ich darf als Betroffener erwarten, daß sich die beiden Behörden nicht gegenseitig die Kompetenz zuschieben, sondern, daß sie koordinierend zusammenarbeiten“.

Er möchte, daß dem inzwischen auf fünf Zentimeter Höhe angewachsenen Briefwechsel nun auch Taten folgen. Selbst eine Zwischenlösung mit zeitlicher Begrenzung der nächtlichen Ruhestörung wäre ihm willkommen. Doch viel Hoffnung hat er nicht mehr: „Vor Mitte des Jahres kann ich mit einer Entscheidung nicht rechnen. Und auch dann wird lediglich entschieden werden, welche bremische Behörde nun tätig werden muß.“

corey