Mit der Reiserklamation auf Du und Du

■ Aus der Traum...

Es soll ja Leute geben, deren Urlaubsfreude besteht darin, fortlaufend Mängel aufzuschreiben, zu fotografieren und von Mitreisenden bestätigen zu lassen, um später den Reisepreis mindern zu können. Erholsam kann so ein Verhalten nicht sein. Doch für die harten Fälle von entgangener Urlaubsfreude, für die echten Betrügereien und Verarschungen, für die Fälle von nachhaltig gestörter Nachtruhe und (aktuell!) für den unerwarteten Transport durch anrüchige Airlines empfieht sich die Anschaffung des Ratgebers „Aus der Traum“ von der Verbraucherzentrale (9,50 Mark).

Wie man sich bei Überbuchung verhält, bei Revolutionen und Vulkanausbrüchen, Baulärm und Schweinefraß – hier werden Tips gegeben incl. möglicher Preisminderungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht (aufgeliestet in der sog. „Frankfurter Liste“). Lustig ist eine kleine Erläuterung der Katalogsprache („aufstrebende Gegend“ = unterentwickelt, viele Baustellen; „neueröffnet“ = vieles unfertig; „direkt am Meer“ = Steilküste ohne Strand...). Die Lektüre dieses Ratgebers ist natürlich auch ein großes Vergnügen für Leute, die am liebsten zu Hause bleiben! BuS