Auschwitz-Leugnung wird in ganz Europa verfolgt

■ Die EU-Justizminister wollen die Auslieferung von Neonazis vereinfachen

Brüssel (taz) – Mit einer „gemeinsamen Aktion“ wollen die Justizminister der 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein einheitlicheres Vorgehen gegen fremdenfeindliche und rassistische Straftaten erreichen. Für deutsche Rechtsradikale wird es damit schwieriger, aus europäischen Staaten mit liberaler Gesetzeslage ungestört ihre Propaganda nach Deutschland zu verbreiten.

Juristische Probleme zwischen den Mitgliedstaaten bereiteten bisher weniger rassistische Brandanschläge und körperliche Angriffe – die sind in allen EU-Staaten strafbar. Zu Reibungen kam es dagegen immer wieder bei Meinungs- und Propagandadelikten, wie der Volksverhetzung und der Auschwitz-Leugnung. Besonders skandinavische Staaten zogen es bisher vor, die Meinungsfreiheit in jedem Falle gesetzlich zu schützen.

Immer wieder kam es daher zu Konflikten vor allem mit der deutschen Regierung. Bekanntestes Beispiel aus jüngerer Zeit: das Gezerre um die Auslieferung des US- Neonazis Gary Lauck aus Dänemark an die Bundesrepublik. Mehrmals verweigerten dänische Gerichte die Überstellung, da Lauck nach dänischem Recht keine Straftaten begangen hatte. Erst auf massiven diplomatischen Druck revidierte schließlich das oberste dänische Gericht diese Entscheidung. Lauck hatte jahrelang als Chef der sogenannten „NSDAP-Aufbauorganisation“ Nazi-Propaganda in die Bundesrepublik geschickt.

Solche Kontroversen soll es künftig nicht mehr geben. In der „gemeinsamen Aktion“ verpflichten sich die Mitgliedstaaten, bestimmte Straftaten wie die Volksverhetzung oder die Auschwitz- Leugnung entweder unter Strafe zu stellen oder sich wenigstens gegenseitig juristisch zu helfen. Damit sollen Auslieferungen von Personen und die Beschlagnahme von Propagandamaterial auch dann möglich sein, wenn die Tat nur in dem Land strafbar ist, das die Auslieferung fordert.

Vor allem Großbritannien hatte sich gegen die vorgeschlagene gemeinsame Maßnahme gewehrt. Der britische Innenminister Michael Howard machte geltend, daß hier das traditionelle völkerrechtliche Prinzip der „Auslieferung nur bei gegenseitiger Strafbarkeit“ durchbrochen und damit weit in die nationale Souveränität eingegriffen werde.

In einer Erklärung, deren Wortlaut bei Redaktionsschluß noch nicht feststand, wollen Briten und Dänen extra festlegen, bei welchen Straftaten die Regelungen der „gemeinsamen Aktion“ auch für sie gelten sollen. Christian Rath