„Abschiebungen frühestens ab 12. August“

■ Innenstaatssekretär Kuno Böse (CDU) zur Behandlung bosnischer Flüchtlinge

taz: Warum behandelt Berlin seine etwa 30.000 bosnischen Flüchtlinge so restriktiv?

Kuno Böse: Berlin behandelt seine bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge nicht anders als die anderen Bundesländer. Bei den Innenministerkonferenzen im Dezember und Januar wurde beschlossen, daß Duldungen grundsätzlich zum 31. März dieses Jahres auslaufen und die Flüchtlinge ab 1. Juli möglichst freiwillig zurückkehren. Berlin hat aufgrund dieser Beschlußlage seit Januar die Duldungen letztmalig bis Juli verlängert. Dies ist auch von anderen Bundesländern so gemacht worden. Hiergegen haben wir eine Vielzahl von Widersprüchen von Betroffenen, die der Bearbeitung harren.

Es gibt aber etliche Bundesländer, die ihren Flüchtlingen Aufenthaltsbefugnisse geben.

Da muß man unterscheiden. Eine Aufenthaltsbefugnis für Bürgerkriegsflüchtlinge kann nur dann erteilt werden, wenn der Bundesinnenminister seine Zustimmung gibt. Dies ist in besonderen Fällen geschehen, beispielsweise bei Auszubildenden, die einen Ausbildungsplatz haben. Ansonsten werden Duldungen erteilt, die alle sechs Monate erneuert werden.

Aber die Flüchtlinge stehen doch vor der Situation, daß sie gar nicht zurückkehren können: Die örtlichen Behörden verlangen den Nachweis einer Wohnung, aber 60 Prozent der Häuser sind zerstört.

Wir brauchen keine subjektiven, sondern objektiv nachprüfbare Berichte, vor allem vom Auswärtigen Amt.

Genau so steht es im letzten Bericht des Auswärtigen Amtes: Rückkehrwillige ohne Aufenthaltsbefugnis werden bei Transit durch Kroatien zurückgeschickt.

Das ist richtig. Aber das Bundesinnenministerium führt seit geraumer Zeit Verhandlungen mit den Transitländern Österreich und Slowenien, und es liegen jetzt unterschriftsreife Verträge vor. Es ist lediglich im Fall Kroatien zu einer bürokratischen Hürde gekommen, die hoffentlich in den nächsten Tagen geregelt werden kann. Heimkehrer, die freiwillig nach Bosnien- Herzegowina zurückkehren wollen, können dies dann tun. Sie können es auch jetzt schon tun mit einer Sondererklärung.

Aber unterschriftsreif ist noch nicht unterschrieben. Wer jetzt letztmalig eine Duldung bekommt, hat doch Angst, in ein kriegszerstörtes Land zurückgeschickt zu werden.

Es geht jetzt aber gar nicht um Abschiebungen. Alle Duldungen wurden ab Januar um sechs Monate plus einen Monat verlängert. Zu Abschiebungen, wenn denn eine freiwillige Ausreise nicht vorliegt, käme es theoretisch frühestens ab 12. August. Auf der nächsten Innenministerkonferenz im Mai werden die Beschlüsse überprüft. Interview: Ute Scheub