Rechnungshof-Kritik an Großkoalition

■ Bedenken an Haushalts-Ermächtigung für den Senat geäußert

Die Kritik der Grünen an der vorläufigen Haushaltsführung der Großen Koalition wird zumindest teilweise vom Landesrechnungshof geteilt. „Der Rechnungshof empfiehlt, den Bedenken ernsthaft nachzugehen und einvernehmlich nach Lösungen zu suchen, die für die Zukunft das Bewilligungsrecht des Parlaments besser wahren“, heißt es in einem Brief des Rechnungshof-Präsidenten Hartwin Meyer-Arndt an den grünen Fraktionsvorstand.

Anlaß der grünen Beschwerde war das im Januar gegen die Stimmen der Opposition beschlossene Haushalts-Ermächtigungsgesetz, das dem Senat die Möglichkeit eröffnet hat, noch vor der für Juni in der Bürgerschaft geplanten Verabschiedung des regulären Landes-Haushalts über rund 75 Prozent aller Ausgaben vorab zu verfügen. In einem von den Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten hatte dies der Bremer Professor für Öffentliches Recht, Dian Schefold als „verfassungswidrig und somit unzulässig“ bewertet.

Eine formelle Entscheidung will der Rechnungshof über das Ermächtigungsgesetz jedoch nicht treffen. Dafür sei allein der Staatsgerichtshof zuständig, schreibt Meyer-Arndt. Grüne und AfB wollen in der kommenden Woche entscheiden, ob sie den Staatsgerichtshof anrufen. Ase