Borttscheller „voll bestätigt“

■ Oberverwaltungsgericht: Verbot des „Hevalti“-Vereins bleibt

„Hevalti“ bleibt illegal. In einer gestern veröffentlichten Entscheidung bestätigte das Bremer Oberverwaltungsgericht das Verbot des „Kurdisch-Deutschen Vereins für Völkerfreundschaft“, das Innensenator Ralf Borttscheller wegen angeblicher Nähe des Vereins zur PKK verfügt hatte. Der Verein hatte „einstweiligen Rechtsschutz“ beantragt. Borttscheller sieht sich nun „voll bestätigt“. Der Beschluß sei eine „schallende Ohrfeige für alle Verharmloser der PKK und Kritiker meiner Entscheidung“, so der Innensenator gestern. Hevalti-Anwalt Eberhard Schultz kündigte an, der Verein werde den Gang zum Bundesverfassungsgericht prüfen.

Nach Auswertung umfangreicher Unterlagen seien auch die RichterInnen zu dem Schluß gekommen, daß vom Verein „mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Unterstützung der PKK“ ausgegangen sei, so das OVG in einer Presseerklärung. „Das basiert auf einer sehr fragwürdigen Indizienkette aus einem Ermittlungsverfahren“, kommentierte gestern der Hevalti-Anwalt Schultz, ein „Verstoß gegen die Verfassung, besonders grotesk, weil das Verbot des Vorgänger-Vereins gerade wieder aufgehoben worden ist“. Hevalti werde auf jeden Fall das Hauptsacheverfahren gegen die Verbotsverfügung weiterführen. Az.: OVG Bremen, Beschl. v. 9.4.96 – 1 T 1/96 J.G.