Südafrikas schwierige Suche nach der Wahrheit

Der südafrikanische Weg der Vergangenheitsaufarbeitung ist weltweit ein neues Modell: keine rein strafrechtliche Verfolgung der Täter wie ein Deutschland, aber auch keine Generalamnestie wie in Südamerika. Das zugrundeliegende Prinzip ist ein idealistisches – durch eine Aufklärungskommission zu Wahrheit und Versöhnung zu gelangen.

Nach zähen Verhandlungen einigte man sich auf das „Gesetz zur Nationalen Einheit und Versöhnung“, das die Einsetzung der Kommission regelt. Es wurde im Juli vergangenen Jahres von Präsident Nelson Mandela unterzeichnet, der auch die 17 Mitglieder der Kommission unter Vorsitz von Erzbischof und Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu ernannte. Ihr zur Seite stehen drei Komitees: eines zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen, eines für Amnestie und eines für Wiedergutmachung und Rehabilitierung. Ziel der Kommission ist, binnen 18 Monaten ein umfassendes Bild über und das Ausmaß von schweren Menschenrechtsverletzungen zu liefern. Zu befassen hat sich die Kommission mit politischen Verbrechen, die zwischen dem 1. März 1960 – dem Tag, an dem der ANC verboten wurde – und dem 5. Dezember 1993 – der Tag, an dem ein gemischtrassiger Übergangsrat de facto die weiße Regierung ablöste – begangen wurden. Die Aussage vor der Kommission ist freiwillig – auch für die Täter. Sie kann jedoch die Polizei einschalten, Zeugen vorladen und hat außerdem eine spezielle Ermittlungseinheit zur Verfügung.

Wer als Täter vor die Kommission geht, kann mittels eines umfangreichen Fragebogens Amnestie beantragen und wird nicht strafrechtlich verfolgt, wenn er sie gewährt bekommt. Voraussetzung dafür ist ein volles Geständnis. Kd