Nachgefragt
: Blaumachkontrolle?

■ Fragen an den Medizinischen Dienst

Können, sollen, dürfen EintagsbummlerInnen oder Blaumacher durch Überraschungs-Hausbesuche am „Krankheitsmißbrauch“ gehindert werden? Die taz befragte Manfred Conrad, den Geschäftsführer des Kontrollorgans der Krankenkassen, den „Medizinischen Dienst der Krankenversicherung“ (MDK), zum neuen Vorstoß der Arbeitgeberverbände.

taz: Kann der MDK das Eintagsbummeln kontrollieren?

Kontrolle ist ganz sicher nicht der richtige Ausdruck. Unsere Gutachterinnen und Gutachter haben unter medizinischen Gesichtspunkten zu prüfen, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht.

Würden Sie dazu spontane Hausbesuche machen?

Nein. Also, der Arbeitgeber kann uns doch nicht anrufen und sagen: Herr Sowieso fehlt heute – bitte geben Sie uns einen Termin oder noch extremer: Schicken Sie uns einen Gutachter. Das geht nicht. Im Gesetz ist klipp und klar geregelt, daß der Arbeitgeber, wenn er an der Arbeitsunfähigkeit Zweifel hat, sich an die Krankenkassen wenden muß. Diese wenden sich dann an uns.

Wie schnell geht das?

Wenn es ganz schnell geht, dann könnte eine Begutachtung am fünften Arbeitstag nach dem Fernbleiben laufen.

Wieviel solcher Schnellbegutachtungen gibt es in Bremen?

Ganz wenig. Weniger als anderthalb Prozent all derer, die wir begutachten.

Der Bundesgeschäftsführer des MDK, Karl Schütgens, behauptete, bei 37 Prozent der kranken ArbeitnehmerInnen kam es nach einer Überprüfung zu „Spontanheilungen“.

Diese Zahlen sind mir so nicht geläufig.

Wer außer dem MDK könnte das Eintagsbummeln sonst noch kontrollieren?

Im Moment niemand. Außer der Gesetzgeber führt irgendeine Norm ein, daß der Arbeitgeber direkt den Medizinischen Dienst veranlassen kann. Das stand schon vor ein paar Jahren zur Debatte und ist nicht realisiert worden.

Das ist in Ihrem Sinn?

Ja. Das muß anders geregelt werden. Da müssen sich schon die Arbeitgeber selbst Gedanken machen. Fragen: sip