Architekten sollen billiger Bauen

■ Verbraucherverbände fordern, privates Bauen zu vereinfachen

Wer in größerem Maßstab bauen oder umbauen will, wird für die Planung und Bauleitung einen Architekten oder Ingenieur beauftragen. Deren Leistungen werden gemäß der „HOAI“ abgerechnet, der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“. Die jedoch blieb bislang vor allem für private Bauinteressenten ein Buch mit sieben Siegeln. Allein für die Vereinbarung des Honorars gibt es verschiedene Möglichkeiten, die von der Wahl eines Honorars nach Mindest- oder Höchstsätzen, über ein Zeithonorar bis zur pauschalen Abrechnung reichen. Seit Beginn des Jahres ist noch eine weitere Variante hinzugekommen. Derzufolge können Architekten und Ingenieure für kostensenkendes Bauen mit einem Erfolgshonorar in Höhe von 20 Prozent der eingesparten Kosten belohnt werden – obwohl der Bauinteressent bei Vertragsabschluß die Höhe der einzusparenden Kosten noch gar nicht kennt.

Im vergangenen Jahr ist die HOAI zum fünften Mal novelliert worden, um die Kosten transparenter zu machen. Die Vielzahl der Regelungen sollte ausgedünnt und insbesondere die zahlreichen Einzelbestimmungen für die Festsetzung der Leistungen und Honorare vereinfacht werden. Dies scheint indes nicht gelungen, vermutet die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV). Wie sonst sei es zu verstehen, fragen die Verbraucherschützer, daß „noch vor Inkrafttreten und Erprobung in der Praxis“ nach einer Entschließung des Bundesrates vom Bundeswirtschaftsministerium erneut eine Novellierung auf den Weg gebracht wurde? Inhaltlich stehen dabei obenan: eine weitere Vereinfachung der Regelungen, zweifelsfreiere Formulierungen, eine stärkere Ausrichtung auf kostensparendes Bauen sowie eine Abkopplung der Honorare von den Baukosten – aus Sicht der AgV „wichtige Zielpunkte, die dem preisbindenden und preissichernden Charakter der Honorarordnung zum Durchbruch“ verhelfen könnte. Darüber hinaus fordern die Verbraucherverbände ergänzende Regelungen vor allem zur Vertragsgestaltung – als Hilfe für all jene privaten Bauherren und -damen, die in der Regel nur einmal in ihrem Leben das Abenteuer eines Hausbaus oder einer Wohnungssanierung auf sich nehmen.

Mustervertrag vonnöten

Noch besser sei indes die Formulierung eines einfach zu handhabenden Mustervertrages mit Leitfaden speziell für private Bauauftraggeber. „Ein solcher Mustervertrag sollte anhand von Beispielen die HOAI verständlich erklären und die Möglichkeiten individueller Vereinbarungen von Leistungen und Honoraren sowie die vertragliche Fixierung kostensparender Baumaßnahmen aufzeigen.“ Die vertraglich vereinbarten Kosteneinsparungen müßten katalogartig überprüfbar sein und sollten im Einklang mit ökologischen, städtebaulichen und sozialen Rahmenbedingungen stehen.

Wenn das Ziel des kostensparenden Bauens nicht nur eine wohnungspolitische Leerformel bleiben, sondern sich „auch in Mark und Pfennig niederschlagen“ solle, müßten in die neuen Beratungen neben den Anforderungen an energiesparende, ökologisch- und sozialverträgliche Bauweise auch die Trennung von Planungs-, Baubetreuungs- und Bauleistungskosten mit einbezogen werden. Nur so ließe sich die Position des privaten Auftraggebers als gleichwertiger Verhandlungspartner stärken und „die immer komplexeren und hochtechnischen Anforderungen an den Wohnungsneubau und die Wohungsbestandspflege von den Kosten her im Griff behalten“.

Allerdings, so fordert die Arbeitsgemeinschaft, müßte dies „notwendigerweise ergänzt werden durch eine flächendeckende und anbieterunabhängige Bau- und Wohnberatung“, wie sie in einigen Bundesländern seit geraumer Zeit von den örtlichen Verbraucherzentralen schon angeboten würde. Ein Ausbau dieses Angebots sei „angesichts des weiter steigenden Bedarfs an privatem Wohnraum überfällig“. alo/AgV