Wann der Staat hilft

■ Bundes- und landesweite Förderprogramme helfen den Erbauern von Eigenheimen. Zuschüsse für ökologisches Bauen sind jedoch vor allem auf Landesebene selten. Die neuen Richtlinien für 1996

Glaubt man den Meinungsumfragen, träumen 80 Prozent aller Deutschen von ihren eigenen vier Wänden. Im europäischen Vergleich der Eigenheimerquote hinkt Deutschland allerdings an letzter Stelle mit nur rund 35 Prozent hinterher, während beispielsweise in Irland, Griechenland und Spanien mehr als doppelt so viele Haushalte Besitzer ihres Hauses sind. Die hiesigen durchschnittlichen Preise für das eigene Heim von rund 450.000 Mark lassen selbst bei einem Eigenkapital von 100.000 Mark die Finanzierung als kaum oder nur schwierig durchführbar erscheinen, so daß immer häufiger die Eltern als Mitfinanziers einspringen müssen.

Die Hauptgründe verhinderter Bauvorhaben sind bekannt: Insbesondere knappes Bauland sowie die Baukosten stiegen preistreibender als der Eigenkapitalaufbau mittels Wohnungsbau- und Aktiensparförderung mithalten konnte. Vorschriftenüberladene und langwierige Baugenehmigungszeiten sowie das Planungsrecht verzögern effiziente Umsetzungen. Kostengünstiges Bauen – etwa bei 2.000 Mark pro Quadratmeter und die einfachste Art umweltfreundlichen Bauens – ist in der hiesigen Baukultur wenig ausgeprägt, obwohl es mittels vorgefertigter Module oder Holzbauweise möglich wäre.

Auf Bundes- und Landesebene existieren eine Vielzahl unterschiedlicher Förderprogramme, die hier nur für den Bundesteil darstellbar sind.

Bundesprogramme

Ab 1996 gelten folgende Neuregelungen für selbstgenutzten Wohnraum:

– In der Eigenkapitalaufbau- und Tilgungsphase wurden die begünstigten Höchstbeträge der Wohnungsbauprämie von 800/1.600 Mark (Ledige/Verheiratete) auf 1.000/2.000 Mark und die Einkommensgrenze von 27.000/54.000 Mark zu versteuerndes Einkommen auf 50.000/100.000 Mark erhöht. Der hälftige Sonderausgabenabzug nach Paragraph 10 Einkommenssteuergesetz (EStG) für Bausparbeiträge entfällt.

– Für die nachfolgenden Förderungen gelten Einkommensgrenzen von jeweils 120.000/240.000 Mark des zu versteuernden Einkommens. Die einkommensabhängige Grundförderung wurde durch eine einmalige Eigenheimpauschale für Neubauten in Höhe von bis zu 5.000 Mark pro Jahr über maximal acht Jahre (fünf Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten inklusive Grundstück) ersetzt. Für Altbauten beträgt die Höhe maximal 2.500 Mark (2,5 Prozent) über acht Jahre. Der Anspruch besteht nur, wenn noch keine Förderung nach den alten Paragraphen 10e oder 7b EStG gewährt wurde.

– Die Bauzulage pro Kind wurde von 1.000 auf 1.500 Mark pro Jahr über maximal acht Jahre angehoben. Zusammen mit der Grundförderung ergibt dies bei zwei Kindern eine Zulage von 64.000 Mark und damit 9.756 Mark mehr als bei der alten 10e-Regelung bei 80.000 Mark Einkommen.

Für „Ökozulagen“ gilt bundesweit: Aufwendungen für den Einbau von Solaranlagen, Wärmepumpen und anderes werden mit maximal 500 Mark pro Jahr (zwei Prozent) über acht Jahre gefördert. Der Neubau von Niedrigenergiehäusern wird mit jährlich 400 Mark ebenfalls über acht Jahre bezuschußt, wenn der Heizwärmeverbrauch um 25 Prozent unter den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 liegt.

Landesebene

Auf den Ebenen der Länder sind die Fördermittel und -töpfe höchst unterschiedlich ausgeprägt und gefüllt. Neben Zuschüsse auf Bundesebene treten eigenkapitalstärkende Darlehen, Zinszuschüsse und in den neuen Ländern insbesondere Bürgschaften.

Für Selbstnutzer stehen auf bis zu drei verschiedenen Förderebenen Kapitalersatzdarlehen und Zinszuschüsse bereit. Die Adressaten sind zum Beispiel Kinderreiche, Alleinerziehende oder Schwerbehinderte. Es gelten unterschiedliche Bewilligungsvoraussetzungen, die an untere Einkommensgrenzen und Wohnflächenbegrenzungen gemessen werden.

Bürgschaftsprogramme in den neuen Ländern wirken zusammen mit Zuschußpauschalen von bis zu 3.500 Mark. Steuerliche Absetzbarkeit von Erhaltungsaufwendungen können mit bis zu 22.500 Mark in Abzug gebracht werden. Zinsverbilligte Darlehen für Modernisierungen vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Tel. Frankfurt 069/7431-0).

„Wenig Moos für grünes Bauen“ – so titelte die Zeitschrift Öko-Test – vergeben indes die finanzstrapazierten Landeshaushalte an Zuschüssen und Darlehen für energiesparende Wärmeisolierung, (Brennwert-)Heiztechnik, thermische Solarnutzung, Photovoltaik, Fernwärme, Kraft-Wärme-Kopplung, Biogas, Dach- und Fassadenbegrünung, Lärmschutzfenster, Regenwassernutzung oder Kompostierung.

Achtung: Manche Förderprogramme haben eine ausschließende Wirkung, so daß man sich für die eine oder andere Art finanzieller Unterstützung entscheiden muß und sich nicht aus mehreren Töpfen gleichzeitig bedienen kann. Deshalb: vorher informieren. Michael Wagner

Der Autor ist Diplomökonom und betreibt in Bremen ein Büro für Finanzplanung. Kontakt: 0421/6930224.