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Lücken im PVC-Verbot dichten die Dächer ab

■ Verwaltung und Landesbank streiten um Verantwortung für Regelungslücke

Trotz Verbots wird PVC im öffentlichen Wohnungsbau fleißig und völlig legal verbaut. Eine Untersuchung der Umweltschutzorganisation Greenpeace hat ergeben, daß Dachbahnen aus PVC oder PVC-haltigen Stoffen „großflächig bei der Deckung von Dächern eingesetzt“ würden, erklärte Greenpeace-Sprecher Carsten Körnig gestern. Er forderte die Bauverwaltung auf, diese Lücke im PVC-Verbot zu schließen.

Die Bauverwaltung bestätigte die Regelungslücke. Verantwortlich für die Kriterien einer öffentlichen Förderung von Bauten sei allerdings die Landesbank. Deren Tochter, die „Investitionsbank Berlin“ (IBB) konterte: Die Richtlinien würden allein von der Bauverwaltung verantwortet. Die Verwaltung aber habe das Schlupfloch für PVC auch nach einem Hinweis der IBB nicht geschlossen.

Das Ergebnis der Untersuchung zeige, daß PVC-Dachbahnen unter den Dachziegeln auf dem Bau gang und gäbe seien, so Körnig. Neben den privaten Bauherren, für die das PVC-Verbot nicht gilt, sind demnach die öffentlich geförderten Bauherren die schwarzen Schafe. Sie nutzen eine Regelungslücke: So verbietet die Verwaltungsvorschrift den Einsatz von PVC sowohl bei Bauvorhaben des Landes als auch im Innenbereich und bei Fenstern bei öffentlich geförderten Bauten. Da Dachabdeckungen nicht zum inneren Bereich zählen, ist PVC dort legal.

Greenpeace fand heraus, daß bei den öffentlich geförderten Bauvorhaben „Europark Alt- Glienicke“, „Rudower Felder“, „Weiße Taube“ an der Landsberger Allee und der „Wasserstadt Spandau“ PVC eingesetzt oder eingeplant wird. „Jeder Quadratmeter PVC, der noch mit Steuergeldern subventioniert wird, ist ein Skandal“, meinte Körnig. Das Verbot, das bei Verwaltungsbauten gilt, habe „bei Wohnungsbauten erst recht zu gelten.“

Aus der Bauverwaltung heißt es, die Verwendung von PVC sei „bedauerlich, aber kein Verstoß gegen geltendes Recht“. Die Gefährlichkeit von PVC sei bekannt und es gebe Alternativen zu dem Stoff. Die Kriterien für die Förderung von Bauten lege allerdings nicht die Verwaltung, sondern die Landesbank fest.

Das stimme so nicht, meint dagegen Alexander Romahn von der IBB. Die Kriterien würden von der Bauverwaltung verantwortet. „Diese Lücke war bekannt, und wir haben bei Beratungen die Verwaltung darauf hingewiesen. Sie sind aber in der Richtlinie zum öffentlich geförderten Wohnungsbau nicht darauf eingegangen.“ Bernhard Pötter

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