Wahlrecht für EU-BürgerInnen

■ Für die Stadtbürgerschaft, aber nicht für die Bürgerschaft

Fast vier Monate nach Inkrafttreten des Kommunalwahlrechts für EU-BürgerInnen in allen Mitgliedsländern der EU hat sich die Innendeputation gestern auf ein Verfahren verständigt, wie das EU-Wahlrecht im Land Bremen umgesetzt werden soll. Unstrittig war dabei von Anfang an, daß EU-AusländerInnen das volle Wahlrecht für die Bremerhavener Stadtverordneten-Versammlung und für die Bremer Beiräte bekommen.

Kompliziert ist jedoch das jetzt ebenfalls anvisierte Wahlrecht für EU-AusländerInnen für die Stadtbürgerschaft in Bremen. Die wird nämlich bisher in einem einzigen Wahlgang zusammen mit den 80 Bremer Landtagsabgeordneten gewählt. Doch ein volles Landtagswahlrecht für AusländerInnen wollte die CDU auf gar keinen Fall akzeptieren.

Der vom Landeswahlleiter Dieter Matthey vorgeschlagene und von SPD und CDU jetzt empfohlene Kompromiß sieht nun vor, daß EU-AusländerInnen ihre Stimme auf gesondert gekennzeichneten Zetteln abgeben, die lediglich bei der Besetzung der Stadtbürgerschaft, nicht aber bei der des Landtags berücksichtigt werden. Im Extremfall kann es damit zu einer Abweichung zwischen den 80 Abgeordneten der Stadtbürgerschaft und den 80 Bremer Landtagsabgeordneten kommen. Ase