EU will die Frauenquote retten

■ Richtlinie wird nach Kalanke-Urteil um Härtefallregel ergänzt

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die harte Frauenquote im bremischen Öffentlichen Dienst wollen das Europa-Parlament und die europäische Kommission jetzt die europäische Gleichstellungsrichtlinie so verändern, daß nationale Quotenregelungen weiterhin möglich bleiben. Dafür dient die Einfügung einer „Härteklausel“, nach der im Einzelfall trotz Quote ein Mann bei Einstellungen oder Beförderungen bevorzugt werden kann, wenn die Bevorzugung einer Frau zu einer „besonderen sozialen Härte“ führen würde. Besonders das Fehlen einer solchen Möglichkeit zur Einzelfallentscheidung hatten die Europarichter am Bremer Gleichstellungsgesetz moniert.

Die Rettungsaktion für die Quote ist in der vergangenen Woche beim sogenannten „Kalanke-Hearing“ im Europaparlament vereinbart worden. Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission lag dafür bereits vor. „Als nächster Schritt muß jetzt die Gleichstellung von Frauen mit einem eigenständigen, einklagbaren Rechtsanspruch im Europäischen Vertrag verankert werden“, forderte die Bremer EU-Abgeordnete Karin Jöns auf dem Hearing. Voraussetzung dafür sei allerdings eine Änderung des Maastrichter Vertrages. „Ohne entsprechenden Druck der Frauenverbände und -organisationen in den Mitgliedsstaaten wird es dazu nicht kommen“, meint Jöns.

Schließlich habe die Bundesregierung gerade erst monatelang die Verabschiedung des „4. Aktionsprogramms zur Verwirklichung der Chancengleichheit 1996-2000“ verhindert. Der für Frauenfragen zuständige EU-Kommissar Padraig Flynn habe auf dem Kalanke-Hearing bestätigt, daß „erst der massive Druck der deutschen Frauen die Bundesregierung weichgeklopft hat“, berichtet Jöns.

Erkauft wurde die deutsche Zustimmung allerdings mit einer Halbierung der Mittel für das Programm von 120 auf 60 Millionen Mark. „Ich werde als Mitglied des Haushaltsausschusses dafür kämpfen, daß auch die anderen 60 Millionen Mark für Frauenförderprojekte zur Verfügung gestellt werden“, sagte die Bremer EU-Abgeordnete. Entsprechende Anträge müßten eben auch aus anderen Töpfen finanziert werden. Ase