Castor hat Richtersegen

■ OVG Lüneburg weist aufschiebende Wirkung einer Anwohnerklage ab

Hannover (taz) – Mit einer lapidaren Begründung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg jetzt den Weg für den zweiten Gorleben-Castor juristisch endgültig freigemacht. Wie die Pressestelle des OVG am Samstag mitteilte, hat das Gericht bereits am letzten Mittwoch über die neue Genehmigung für das Gorlebener Zwischenlager entschieden, die auch die Einlagerung von Müll aus Wiederaufbereitungsanlagen (WAA) erlaubt. Der siebte Senat des OVG habe es abgelehnt, die aufschiebende Wirkung der Klage dreier Anwohner gegen diese neue Genehmigung des Zwischenlagers wiederherzustellen. Bei einer vorläufigen Beurteilung dieser im Juni letzten Jahres erteilten Genehmigung habe das OVG keine Anhaltspunkte dafür gefunden, „daß die Genehmigung an Fehlern leidet und die Kläger hierdurch in Rechten verletzt werden“. Endgültig will das OVG über die Klage der drei Anwohner noch im Laufe dieses Jahres entscheiden.

Die Serie der Anschläge gegen die Castor-Transportstrecke ging unterdessen auch am Wochenende weiter. Am Samstag morgen detonierte an der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg ein Sprengkörper. Dabei entstand im Bahndamm ein ein Meter tiefes und drei mal vier Meter großes Loch. Die Strecke Lüneburg-Dannenberg wurde anschließend für den Zugverkehr gesperrt. Nach Angaben der Polizei wurden am Bahndamm Flugblätter mit dem Text: „Tag X verhindert die Atommülltransporte ins Wendland“ gefunden. Jürgen Voges